Laseroperationen der Augen für eine Bewerbung bei der GSG 9 ab jetzt erlaubt
In der Vergangenheit konnten sich Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Brillenträger nicht für ein Eignungsauswahlverfahren (EAV) der GSG 9 bewerben.
Ab jetzt können sich PVB mit dem Ziel einer Teilnahme an einem EAV der GSG 9 einer Laseroperation unterziehen, um die geforderten Werte für die Augen zu erreichen, falls dies mittels Lasereingriffes möglich ist. (Seitens der GSG 9 erfolgt keine Kostenerstattung)
Dieser Eingriff muss zum Zeitpunkt der Bewerbung zwei Jahre zurückliegen, erfolgreich und ohne Folgeschäden verlaufen sein.