Datenschutzerklärung
Für die Bundespolizei (BPOL) hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Nutzer nachvollziehen können, wann und welche Daten durch die BPOL erhoben und verwendet werden.
Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage erhoben und verarbeitet werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Leistung, die von Ihnen in Anspruch genommen wird, und ist abhängig vom benötigten Zweck.
Technische und organisatorische Maßnahmen stellen sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Bundespolizei erfolgt in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
1 Grundlagen
1.1 Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das
Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon: 0331 97997-0
Fax: 0331 97997-1010
E-Mail: bpolp@polizei.bund.de
Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten in der Bundespolizei:
Bundespolizeipräsidium
Datenschutzbeauftragter
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
E-Mail: bpolp.dsb@polizei.bund.de
Fax: 0331 97997-7013
1.2 Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt – insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten oder zu einer Online-Kennung – identifiziert werden kann.
1.3 Minderjährigenschutz
Personen unter 16 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an. Wissentlich sammeln wir solche Daten nicht und geben sie auch nicht an Dritte weiter.
2 Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Internetseite
2.1 Datenerfassung
Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf unser Internetangebot und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet.
Im Einzelnen werden über jeden Zugriff/Abruf folgende Daten gespeichert:
- Datum und Uhrzeit des Abrufs (Zeitstempel), sowie die IP-Adresse des zugreifenden Geräts oder Servers,
- Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, HTTP-Methode, Referrer, UserAgent-String),
- Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge (angefragte URL inkl. Query-String, Größe in Byte) sowie
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war (HTTP Status Code).
Wir sind auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 5 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur der BPOL oder des Informationstechnikzentrums Bund sowie der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot die Bundespolizei protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch die Bundespolizei nicht.
Darüber hinaus machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die von der BPOL auf der Webseite eingebundenen Diensteanbieter Twitter, Facebook, Instagram und YouTube bei der aktiven Nutzung dieser Dienste, wie dem Abspielen eines Videos auf der Webseite, Daten der BPOL-Webseitenbesucher entsprechend ihrer dortigen Datenverwendungsrichtlinien abspeichern und für ihre geschäftlichen Zwecke nutzen. Die BPOL hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. So bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit die Netzwerke bestehenden Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden.
2.2 Session-Cookies
Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern.
Bei der Anzeige von Bannern kommen Cookies zum Einsatz, welche für die Zeit des Besuchs auf der Webseite gültig sind. Dies ist für die Anzeige der Banner aus technischen Gründen notwendig und erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDGS im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den der BPOL übertragenen Aufgaben.
Die eingesetzten Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie die Sitzung beenden.
Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, ob Cookies gesetzt werden und was sie enthalten. Detaillierte Informationen bietet der Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des BSI an.
Daneben werden auch dauerhafte Cookies eingesetzt, um Besucher nach langer Abwesenheit wiedererkennen zu können. Diese Informationen werden als Textdatei auf der Festplatte des Nutzers gespeichert. Diese Art von Cookies verwenden wir auf unseren Webseiten nicht.
Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Das Speichern von Cookies kann jedoch deaktiviert oder der Browser so eingestellt werden, dass Cookies nur für die Dauer der jeweiligen Verbindung zum Internet gespeichert werden.
2.3 Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDGS wertet die BPOL zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den von der BPOL wahrzunehmenden Aufgaben, Nutzungsinformationen zu statistische Zwecken aus.
Dies erfolgt mit dem Webanalysedienst „Matomo“ (ehemals „PIWIK“).
Werden Einzelseiten unserer Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:
- zwei Byte der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers (anonym)
- die aufgerufene Webseite
- die Webseite, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist (Referrer)
- die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden
- die Verweildauer auf der Webseite
- die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite
Im Rahmen unserer Webanalyse werden keine Cookies auf dem Rechner der Benutzer gesetzt. Auch eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Wenn Sie auch mit einer vollständig anonymen Speicherung und Auswertung dieser Daten aus Ihrem Besuch nicht einverstanden sind, dann klicken bzw. tippen Sie bereits beim ersten Aufruf unserer Homepage im so genannten "Cookie-Banner" auf "Auswahl bestätigen". Dann werden ausschließlich die für die Funktion der Webseiten erforderlichen Cookies gespeichert.
3 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Kontaktaufnahme
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten geschieht in Abhängigkeit des Kontaktweges (E-Mail, Kontaktformular, Brief oder Telefon (Hotline)).
3.1 Kontaktaufnahme mit der BPOL per E-Mail
Die Kontaktaufnahme mit der BPOL per E-Mail ist neben den personengebundenen dienstlichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten und diversen Funktionspostfächern auch über diese zentrale E-Mail-Adresse möglich: bpolp@polizei.bund.de. Die an die zentrale Adresse gesandten und in der für die Nachrichtenverteilung zuständigen Organisationseinheit gespeicherten personenbezogenen Daten, werden an die für die Bearbeitung zuständigen Stellen der Bundespolizei (Organisationseinheiten des Bundespolizeipräsidiums oder nachgeordnete Behörden und Dienststellen) weitergeleitet. Dort werden die übermittelten Daten (wie Name, Vorname, Anschrift), mindestens jedoch die E-Mail-Adresse, sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens, gemäß den Fristen der "Verfahrensregelungen zur Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in der Bundespolizei" bis zu fünf Jahre gespeichert.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
3.2 E-Mail-Adressen ohne BPOL-Bezug
Auf der Internetseite der BPOL werden darüber hinaus E-Mail-Adressen von Dritten zu Fachthemen bereitgestellt. Diese Adressen enthalten nicht "polizei.bund.de" nach dem "@". Sofern Sie eine dieser Adressen zur Kontaktaufnahme verwenden, liegt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht im Verantwortungsbereich der BPOL. Bei Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch diesen Dritten, wenden Sie sich an diesen.
3.3 Kontaktaufnahme über das Onlineformular "Frage stellen"
Sie können über diese Webseite mithilfe des Formulars "Frage stellen" mit dem Bundespolizeipräsidium Kontakt aufnehmen. Der Zweck dieser Kontaktmöglichkeit ist die Beantwortung Ihrer Fragen und Anliegen und das Übermitteln gewünschter Informationen.
Die Übermittlung der Inhalte aller Webformulare der BPOL erfolgt über eine verschlüsselte https-Verbindung.
Soweit Sie das Kontaktformular zur Kommunikation verwenden, ist die Angabe Ihres Namens sowie Ihrer E-Mail-Adresse über Pflichtfelder erforderlich. Ohne diese Daten kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Die Angabe der Anschrift ist optional und ermöglicht es uns – soweit gewünscht – die Bearbeitung Ihres Anliegens auf dem Postweg. Daneben werden Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage, der genutzte Port sowie ihre IP-Adresse an uns übermittelt.
Sollten wir eine Nachricht über das Kontaktformular oder eine E-Mail von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zur Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie uns ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hinweisen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der mit dem Kontaktformular übermittelten Daten und des Inhalts (welcher ebenfalls von Ihnen übermittelte personenbezogenen Daten enthalten kann) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt.
Bei Nutzung des Kontaktformulars "Frage stellen" wird der Inhalt der Datenfelder ausschließlich der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (StSt ÖA) des Bundespolizeipräsidiums übermittelt. Die IP-Adresse des Absenders wird dabei erfasst. Mit der Aktivierung der Checkbox – Haken setzen – und dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO mit der Übermittlung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten sowie der IP-Adresse einverstanden. Verarbeitung und befristete Speicherung der personenbezogenen Daten dienen der Beantwortung Ihrer Anfrage nach Art. 17 Grundgesetz. Die Verwendung der IP-Adresse findet ausschließlich im Rahmen staatlicher Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen statt.
Die Bearbeitung erfolgt durch die Mitarbeiter der StSt ÖA. Diese speichert Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens und auf Grundlage der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben. Die Löschung Ihrer Daten erfolgt gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der "Verfahrensregelungen zur Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in der Bundespolizei" nach fünf Jahren.
Soweit Ihr Anliegen nicht in der StSt ÖA bearbeitet werden kann, erfolgt eine Weiterleitung an entsprechende Fachreferate oder nachgeordnete Stellen. Für diese Stellen gelten ebenfalls die Fristen der "Verfahrensregelungen zur Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in der Bundespolizei".
Sollten Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, können Sie den Kontaktvorgang jederzeit vor dem Absenden des Webformulars abbrechen. Es erfolgt dann keine Versendung Ihrer Nachricht.
3.4 Kontaktaufnahme über das Onlineformular "Hinweis geben"
Sie können über diese Webseite mit Hilfe des hier zu findenden Formulars "Hinweis geben" mit dem Bundespolizeipräsidium Kontakt aufnehmen. Der Zweck dieser Kontaktaufnahme ist die Weitergabe von Informationen durch den Nutzer. Diese Informationen sollen dazu dienen, Gefahren und Störungen in Bezug auf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere im Zuständigkeitsbereich der BPOL, zu erkennen. Dies kann ein Hinweis auf den Zustand einer Sache sein (wie ein defekter Sicherheitszaun auf Bahnanlagen) bis zu einer Meldung von Straftaten.
Bitte beachten Sie:
- Es ist nicht möglich, über das Formular eine Strafanzeige zu erstatten. Hierzu wenden Sie sich bitte persönlich an eine Dienststelle der BPOL oder an eine Dienststelle der Landespolizei.
- Gegebenenfalls folgen Ihrem Hinweis polizeiliche Maßnahmen und Ermittlungen. Stellt sich dabei heraus, dass Sie bewusst unwahre Angaben gemacht haben, machen Sie sich eventuell selbst strafbar.
Soweit Sie das Kontaktformular "Hinweis geben" zur Kommunikation verwenden, ist die Angabe Ihres Namens und Vornamens, Ihres Wohnortes sowie Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich. Ohne diese Angaben kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Daneben werden Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage an uns übermittelt.
Sollten wir eine Nachricht über das Kontaktformular oder eine E-Mail von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie uns ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hinweisen.
Die Übermittlung der Inhalte der Kontaktformulare der BPOL erfolgt über eine verschlüsselte https-Verbindung.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der mit dem Kontaktformular übermittelten Daten und des Inhalts (welcher. ebenfalls von Ihnen übermittelte personenbezogenen Daten enthalten kann) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt.
Bei Nutzung des Kontaktformulars "Hinweis geben" werden die Daten ausschließlich dem Führungs- und Lagedienst des Bundespolizeipräsidiums übermittelt. Die IP-Adresse und der genutzte Port des Absenders werden dabei erfasst. Mit der Aktivierung der Checkbox – Haken setzen – und dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO mit der Übermittlung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten sowie der IP-Adresse einverstanden. Die Verwendung der IP-Adresse und des Ports findet ausschließlich zur staatlichen Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen statt.
Zudem erklären Sie sich mit dem Absenden der Anfrage damit einverstanden, dass Ihre Anfrage an Dritte weitergegeben werden kann, wenn dies für die Bearbeitung oder anschließende Ermittlungen erforderlich sein sollte.
Die Erstbearbeitung erfolgt durch die Mitarbeiter des Führungs- und Lagedienstes des Bundespolizeipräsidiums. Dieser speichert Ihre Daten nur zur Bearbeitung Ihres Hinweises und den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.
Soweit Ihr Hinweis im Führungs- und Lagedienst des Bundespolizeipräsidiums nicht abschließend bearbeitet werden kann, erfolgt eine Weiterleitung an entsprechende Fachreferate, nachgeordnete Stellen oder die Landespolizei. Personenbezogene Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Bewirkt Ihr Hinweis Ermittlungen wegen des Verdachts auf erhebliche Straftaten, kann die Speicherung der Ermittlungsakten bis zu zehn Jahre betragen. Diese Fristen entsprechen den Regelungen im Bundespolizeiaktennachweis (BAN) und im Kriminalaktennachweis (KAN).
Sollten Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, können Sie den Kontaktvorgang jederzeit vor dem Absenden des Webformulars abbrechen. Es erfolgt dann keine Versendung Ihrer Nachricht.
3.5 Kontaktaufnahme über das Formular „Ersatzpapiere beantragen“
Soweit Sie das Formular "Ersatzpapiere beantragen" verwenden, sind folgende Daten anzugeben:
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnort
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Angaben zum Reiseverlauf
- Gewünschter Abholtermin des Ersatzdokumentes
- Bei Abholung des Passersatzes vorzulegender Identitätsnachweis
Bei Ausländern, die die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang I zur VO (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 – in der jeweils geltenden Fassung – aufgeführt ist, sind zusätzlich Angaben zum Aufenthaltstitel erforderlich, der zum Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz berechtigt.
Ohne diese Daten kann Ihr übermittelter Antrag nicht bearbeitet werden. Daneben werden Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage an uns übermittelt.
Sollten wir eine Nachricht über das Antragsformular oder eine E-Mail von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie uns ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hinweisen.
Die Übermittlung der Inhalte der Kontaktformulare der BPOL erfolgt über eine verschlüsselte https-Verbindung.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der mit dem Antragsformular übermittelten Daten und des Inhalts (welcher ebenfalls von Ihnen übermittelte personenbezogenen Daten enthalten kann) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt.
Bei Nutzung des Antragsformulars "Ersatzpapiere beantragen" wird der Inhalt der Datenfelder zunächst dem Posteingang des Bundespolizeipräsidiums übermittelt. Von dort erfolgt die Weitergabe an die zuständige Bundespolizeidienststelle. Damit erklären Sie sich mit dem Absenden der Anfrage einverstanden. Die zuständige Bundespolizeidienststelle speichert Ihre Daten nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens und auf Grundlage der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben. Verarbeitung und befristete Speicherung der personenbezogenen Daten dienen der Beantwortung Ihres Antrages nach Art. 17 Grundgesetz. Personenbezogene Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
Sollten Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, können Sie den Antragsvorgang jederzeit vor dem Absenden des Webformulars abbrechen. Es erfolgt dann keine Versendung Ihrer Nachricht.
3.6 Kontaktaufnahme per Brief
Sofern Sie an die BPOL einen Brief schreiben, werden die von Ihnen übermittelten Daten (Name, Vorname, Anschrift) und die im Brief enthaltenen Informationen (von Ihnen übermittelte personenbezogenen Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der "Verfahrensregelungen zur Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in der Bundespolizei", gespeichert.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
3.7 Kontaktaufnahme per Telefon
Wenn Sie mit einem Beschäftigten telefonisch Kontakt aufnehmen, werden, soweit dies erforderlich ist, personenbezogenen Daten von Ihnen zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der übermittelten Daten und des Inhalts (welcher ebenfalls von Ihnen übermittelte personenbezogenen Daten enthalten kann) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt.
3.8 Telefonischer Kontakt über die Hotline
Soweit Sie mit dem Bürgerservice über die Telefonnummer 0800 6 888 000 Kontakt aufnehmen, werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten erfasst. Die Erfassung von personenbezogenen Daten erfolgt nur in den Fällen, in denen von Ihnen ein Rückruf oder eine schriftliche Mitteilung erbeten wird oder wenn Sie als Zeuge für polizeiliche oder strafprozessuale Maßnahmen in Frage kommen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der übermittelten Daten und des Inhalts (welcher ebenfalls von Ihnen übermittelte personenbezogenen Daten enthalten kann) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt.
4 Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten im Rahmen öffentlicher Zustellungen
Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
- eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Einige Behörden und Dienststellen der BPOL haben sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.
Zum Zwecke dieser öffentlichen Zustellungen werden Name und Vorname sowie die letzte bekannte Anschrift der Person veröffentlicht, der ein amtliches Dokument zugestellt werden soll. Darüber hinaus werden das Datum des bekanntzugebenden Bescheids und das zugehörige Aktenzeichen veröffentlicht. Mit diesen Angaben kann der Betroffene gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter den betreffenden Bescheid in der erlassenden Dienststelle abholen oder einsehen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen ist zum Zweck der Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabe der BPOL erforderlich.
Die personenbezogenen Daten werden auf der Webseite für drei Wochen veröffentlicht.
Sie können die vorzeitige Löschung der veröffentlichten Daten veranlassen, indem Sie den betreffenden Bescheid in der erlassenden Dienststelle abholen oder einsehen. Bestätigt diese Dienststelle die Zustellung des Bescheides, wird die öffentliche Zustellung umgehend von der Webseite gelöscht.
5 Soziale Medien – Allgemeine Hinweise
Die Bundespolizei ist in den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und Telegram aktiv.
Die Bundespolizei hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und Telegram verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Zudem bestehen keine effektiven Kontrollmöglichkeiten.
Mit der Verwendung dieser Dienste werden Ihre personenbezogenen Daten von den Anbietern erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet.
Unabhängig von Ihrem Wohnsitz werden die Daten in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Anbieter von Sozialen Medien geschäftlich tätig sind, dorthin übertragen, gespeichert und genutzt.
Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und Telegram werten die von Ihnen geteilten, abonnierten oder mit einem „Like“ versehenen Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichern und verarbeiten vertrauliche Nachrichten, die Sie an andere Nutzer schicken und können Ihren Standort anhand von GPS-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen z.B. Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.
Zur Auswertung Ihrer Daten und Erstellung eines Nutzerprofils bedienen sich die Anbieter Sozialer Medien unter Umständen Analyse-Tools wie Google-Analytics.
Die Bundespolizei hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools – sollten diese für die Accounts der Bundespolizei eingesetzt werden, geschieht dies weder im Auftrag der Bundespolizei, noch ist dies autorisiert oder wird sonst in irgendeiner Art unterstützt.
Des Weiteren werden die bei einer etwaigen Analyse gewonnenen Daten der Bundespolizei nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Aktivität der Nutzer, also etwa die Anzahl der Profil- oder Link-Klicks durch einen bestimmten Beitrag sowie dessen Reichweite, sind für die Bundespolizei im Rahmen der „In-sights“-Funktion über deren Accounts einsehbar. Ferner hat die Bundespolizei keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools zu verhindern oder zu deaktivieren.
Die Anbieter von Sozialen Medien erhalten in der Regel auch Informationen, wenn Sie z.B. Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sog. „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu Ihrem Browserverlauf, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffen und Cookie-Informationen handeln. Sehen Sie hierzu bitte die o.a. Hinweise zu „Session-Cookies“ und die Möglichkeiten der Deaktivierung.
Anbieter wie Facebook Ireland Ltd. sowie ihre Tochtergesellschaft Instagram sind maßgebliche „Vertragspartner“ europäischer Nutzer. Folglich ist Facebook Ireland Ltd. an die europäischen Datenschutzvorschriften gebunden. Ihre Rechte gegenüber diesen Unternehmen entnehmen Sie bitte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine Option, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, finden Sie in der Regel in den Einstellungen Ihres Social-Media-Accounts unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit o.ä.“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten etc. beschränken. Dies hängt vom genutzten Betriebssystem ab.
Zur redaktionellen Aufgabenerfüllung in den sozialen Netzwerken verarbeitet die Bundespolizei die Daten der Personen, die mit der Behörde in Interaktion treten. Hierbei ist eine temporäre Datenspeicherung durch den jeweiligen Dienstleister notwendig. Die Speicherung kann Profil- und Account-Namen sowie -Bild, Inhalt der Anfrage, Anzahl der Follower und der Profile, denen das Profil folgt sowie neueste Meldungen/ Tweets/ Posts umfassen. Die Daten werden für maximal sechs Monate gespeichert.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weiterhin gelten Ihre unten genannten Rechte. (Punkt 6)
5.1 Betreiber der Social-Media-Profile
Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon: 0331 97997-0
Fax: 0331 97997-1010
E-Mail: bpolp@polizei.bund.de
De-Mail: poststelle@bpolp.de-mail.de
Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten des Bundespolizeipräsidiums:
Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz
Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon: 0331 97997-0
E-Mail: bpolp.dsb@polizei.bund.de
5.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten nach Interaktion mit den Inhalten der Social Media-Profile durch die Nutzerinnen und Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG sowie bei Vorliegen einer Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
5.3 Zwecke der Datenverarbeitung
Der Betrieb der Social-Media-Profile der Bundespolizei sind notwendig für eine zielgerichtete und ausgewogene Öffentlichkeitsarbeit sowie Krisen-und Notfallkommunikation der Bundesregierung. Darüber hinaus setzt die Bundespolizei mit dem Betrieb von Social Media-Profilen das Grundrecht auf Zugang jeder und jedes Deutschen zu öffentlichen Ämtern um. Die damit verbundene Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch der jeweiligen Seiten geschieht zu diesen Zwecken.
Dabei handelt es sich um eine Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO: Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 1977, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung nicht nur verfassungsgemäß zulässig, sondern auch notwendig ist, da demokratische Entscheidungen informierte Bürger voraussetzen. In einer weiteren Entscheidung bekräftigte das Gericht im Jahr 1983 dies, so lange die Regierung sachlich, richtig, verhältnismäßig und zurückhaltend ihre Politik vermittelt. Weitere Urteile kamen zum gleichen Ergebnis.
Statistische Untersuchungen zeigen, dass sich die Nutzung von Medien und das Informationsverhalten von Bürgerinnen und Bürgern verändert. Immer mehr Bevölkerungsgruppen informieren sich immer weniger auf „klassischen“ Informationskanälen wie Tageszeitung oder Fernsehkanälen über das alltägliche Geschehen. Vielmehr werden Medien, die ausschließlich oder zumindest teilweise im Internet agieren, allen voran Social Media-Plattformen, zur Information genutzt. Das Bundespolizeipräsidium verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit unter anderem das Ziel, möglichst viele Bevölkerungsgruppen zu erreichen und im Rahmen des verfassungsmäßigen Auftrags zu informieren.
Die Bundesregierung nutzt Social-Media-Plattformen neben weiteren essentiellen Medienkanälen. Die Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, sich über unterschiedliche Kanäle, aber in stets gleicher Qualität über die Arbeit der Bundesregierung zu informieren und Kontakt aufzunehmen. Nähere Informationen zu unserem Angebot finden Sie auf der Karriere-Seite der Bundespolizei.
5.4 Allgemeine Hinweise
- Die Bundespolizei beschränkt die Nutzung seiner Accounts – auch zum Schutz personenbezogener Daten – auf Inhalte im Rahmen der Personalgewinnung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundespolizei. Verwaltungsleistungen der Bundespolizei oder über den vorgenannten Nutzungszweck hinausgehende Kommunikation werden über den Dienst nicht angeboten, bearbeitet oder beantwortet.
· Bitte teilen Sie, beispielsweise in Beiträgen, Kommentaren oder Retweets, aktiv keine personenbezogenen Daten mit dem Bundespolizeipräsidium über Social-Media-Kanäle und nutzen Sie bestenfalls unsere direkten Kommunikationskanäle, um mit der Bundespolizei Kontakt aufzunehmen.
- Personen, die den Accounts folgen, werden in der Regel öffentlich angezeigt. Wenn Sie eine Nachricht übermitteln, wird zudem das Datum und die Uhrzeit gemeinsam mit der Information, welche Anwendung Sie dafür verwendet haben, gespeichert. Solche Nachrichten können Medienanhänge wie etwa Bilder und Videos enthalten.
- Direkte Beiträge („Direktnachrichten") sind mitunter nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt und daher für die Administratoren der Accounts des Bundespolizeipräsidiums sowie der Empfängerinstanz grundsätzlich einsehbar. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme bestenfalls unsere direkten Kommunikationskanäle.
- Alle Interaktionen mit den Social-Media-Accounts (Teilen, Retweeten, Kommentieren, Boosten oder Zitieren von Beiträgen) werden öffentlich angezeigt. Das gilt sowohl für Aktionen Dritter in Bezug auf Beiträge der Bundespolizei-Accounts als auch für solche der Bundespolizei-Accounts auf Beiträge von Dritten.
- Weitere Informationen zu sozialen Netzwerken und wie Sie Ihre Daten schützen können, finden Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke des Community-Managements (insbesondere dem Verwalten der Kommentare) an einen Auftragsverarbeiter übermittelt, mit dem das Bundespolizeipräsidium einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen hat. Verantwortlich bleibt das Bundespolizeipräsidium. Die übermittelten Daten werden einen Monat nach dem letzten Nutzerkommentar zum jeweiligen Beitrag gelöscht.
5.5 Facebook
Angaben zur Facebook Fanpage
Das Bundespolizeipräsidium greift für den angebotenen Informationsdienst auf die technische Plattform und die Dienste der Meta Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland (im Folgenden: „Facebook“) zurück.
Für die Facebook Fanpage (nachfolgend „Fanpage“) hat Facebook auf Wunsch des Bundespolizeipräsidiums die Seiten-Insights-Funktion deaktiviert. Das heißt Facebook stellt dem Bundespolizeipräsidium keine Seitenstatistik, die anonymisiert Aufschluss über Besuchergruppen und -aktivitäten gibt, zur Verfügung. Die sog. Seiten-Insights-Ergänzung von Facebook (page controller addendum) gilt daher für diese Fanpage nicht.
Soweit Facebook beim Besuch dieser Fanpage personenbezogene Daten verarbeitet (zum Beispiel Ihre IP-Adresse sowie weitere Informationen, die in Form von Cookies auf Ihrem PC gespeichert sind), ist hierfür allein Facebook datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Das Bundespolizeipräsidium ist für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht datenschutzrechtlich verantwortlich. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit des Bundespolizeipräsidiums im Sinne des Art. 26 DSGVO besteht nicht.
Datenverarbeitungen durch das Bundespolizeipräsidium im Zusammenhang mit Interaktionen auf der Fanpage
Wenn Sie einen der Beiträge auf der Fanpage kommentieren, teilen oder ansonsten darauf reagieren, verarbeitet das Bundespolizeipräsidium personenbezogene Daten. Dazu gehören Ihre Facebook-Benutzerdaten (insbesondere Benutzername, Profil-URL, Profil-Bild), der Inhalt der von Ihnen abgegebenen Kommentare und die diesbezüglichen Metadaten (insbesondere die Zeit, zu der Sie den jeweiligen Kommentar gepostet haben). Sofern Sie außerdem die Fanpage durch einen Klick auf den „Gefällt-mir-Button“ „liken“, verarbeitet das Bundespolizeipräsidium diese Information ebenfalls. Ihre Daten bleiben über die Fanpage solange für das Bundespolizeipräsidium zugänglich, bis das jeweilige Konto der Nutzerin oder des Nutzers oder nur die betreffenden Daten selbst, beispielsweise der einzelne Kommentar, gelöscht wird.
Darüber hinaus speichert das Bundespolizeipräsidium die oben aufgeführten Daten gegebenenfalls, sofern und solange dies für rechtliche Verfahren oder zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
In den Fällen, in denen Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, wenden Sie sich bitte zur Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte wie unter dem nachfolgenden Link beschrieben an Facebook: https://www.facebook.com/policy.php.
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook (keine Verantwortlichkeit des Bundespolizeipräsidiums)
Beim Besuch der Fanpage erfasst Facebook unter anderm Ihre IP-Adresse sowie weitere Informationen, die zum Beispiel in Form von Cookies auf Ihrem PC vorhanden sind. Die in diesem Zusammenhang über Sie erhobenen Daten werden von Facebook verarbeitet und dabei gegebenenfalls in Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums übertragen. Für diese Datenverarbeitungen ist allein Facebook datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Facebook beschreibt Facebook in seiner Datenrichtlinie. Dort finden Sie auch Informationen über Kontaktmöglichkeiten zu Facebook, wie Sie Ihre Rechte gegenüber Facebook geltend machen können sowie einen Link zur Cookie-Richtlinie von Facebook. Die Datenrichtlinie und weitere Informationen sind unter folgendem Link verfügbar: http://de-de.facebook.com/about/privacy.
In seiner Cookie-Richtlinie erläutert Facebook, wie es Cookies einsetzt und verwendet. Facebook setzt Cookies sowohl bei registrierten als auch bei nicht registrierten Nutzern ein. Nach Information des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befindet sich auf Ihrem Endgerät ein Cookie mit Ihrer Facebook-Kennung, wenn Sie als Nutzerin oder Nutzer aktuell bei Facebook angemeldet sind. Dadurch ist Facebook in der Lage nachzuvollziehen, dass Sie diese Seite aufgesucht und wie Sie sie genutzt haben. Dies gilt auch für alle anderen Facebook-Seiten. Über in Webseiten eingebundene Facebook-Buttons ist es Facebook möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Facebook-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden.
Wenn Sie dies vermeiden möchten, empfiehlt das BSI, dass Sie sich bei Facebook abmelden beziehungsweise die Funktion „angemeldet bleiben" deaktivieren, die auf Ihrem Gerät vorhandenen Cookies löschen und Ihren Browser beenden und neu starten. Auf diese Weise werden Facebook-Informationen, über die Sie unmittelbar identifiziert werden können, gelöscht. Damit können Sie die Facebook Fanpage nutzen, ohne dass Ihre Facebook-Kennung offenbart wird. Wenn Sie auf interaktive Funktionen der Seite zugreifen (Gefällt mir, Kommentieren, Teilen, Nachrichten etc.), erscheint eine Facebook-Anmeldemaske. Nach einer etwaigen Anmeldung sind Sie für Facebook erneut als Nutzerin beziehungsweise Nutzer erkennbar. Informationen dazu, wie Sie über Sie vorhandene Informationen verwalten oder löschen können, finden Sie auf folgenden Facebook Support-Seiten: https://de-de.facebook.com/about/privacy
Nach eigenen Angaben speichert Facebook Daten, bis sie nicht mehr benötigt werden, um die Dienste und Facebook-Produkte bereitzustellen oder bis das jeweilige Konto der Nutzerin oder des Nutzers gelöscht werden, je nachdem, was zuerst eintritt. Dies hängt nach Eigenaussage von Facebook von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere der Art der Daten, warum sie erfasst und verarbeitet werden sowie den relevanten rechtlichen oder betrieblichen Speicherbedürfnissen. Nähere Informationen zur Speicherung der Daten finden Sie unter: https://de-de.facebook.com/about/privacy
5.6 Twitter
Angaben zu den Twitter-Profilen der Bundespolizei
Die Bundespolizei greift für den hier angebotenen Kurznachrichtendienst auf die technische Plattform und die Dienste der Twitter, Inc.,1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA zurück.
Die Bundespolizei weist Sie darauf hin, dass Sie den angebotenen Twitter-Kurznachrichtendienst und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (zum Beispiel Retweeten, Liken).
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Twitter
Die bei der Nutzung des Dienstes über Sie erhobenen Daten werden von der Twitter Inc. verarbeitet und dabei gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Hierbei handelt es sich u.a. um Ihre IP-Adresse, die genutzte Applikation, Angaben zu dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Applikations-ID), Informationen aufgerufener Webseiten, Ihren Standort und Ihren Mobilfunkanbieter. Diese Daten werden den Daten Ihres Twitter-Kontos bzw. Ihrem Twitter-Profil zugeordnet.
Wir haben keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Twitter verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Angaben darüber, welche Daten durch Twitter verarbeitet und zu welchen Zwecken genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter: https://twitter.com/privacy?lang=de; sowie über die Möglichkeit, eigene Daten bei Twitter einsehen zu können: https://help.twitter.com/de/managing-your-account/accessing-your-twitter-data.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, über das Twitter-Datenschutzformular oder die Archivanforderungen Informationen anzufordern:
https://support.twitter.com/forms/privacy;
https://help.twitter.com/de/managing-your-account/how-to-download-your-twitter-archive.
Datenschutzeinstellungen auf Twitter
Die Twitter-Profile der Bundespolizei bieten Ihnen die Möglichkeit, auf unsere Beiträge zu reagieren, diese zu kommentieren etc. Bitte prüfen Sie sorgfältig, welche personenbezogenen Daten Sie mit uns über unsere Twitter-Profile teilen. Wenn Sie vermeiden möchten, dass Twitter von Ihnen an uns übermittelte persönliche Daten verarbeitet, nehmen Sie bitte auf anderem Wege Kontakt mit uns auf.
Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres Twitter-Kontos sowie unter dem Punkt "Datenschutz und Sicherheit". Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff von Twitter auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten etc. beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem. Weitere Informationen zu diesen Punkten sind auf den folgenden Twitter-Supportseiten vorhanden: https://support.twitter.com/articles/105576#
Über in Webseiten eingebundene Twitter-Buttons oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Twitter möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Twitter-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden. Informationen hierzu und zu den vorhandenen Einstellmöglichkeiten finden Sie auf folgenden Twitter Support-Seiten:
https://help.twitter.com/de/using-twitter/tailored-suggestions;
https://help.twitter.com/de/rules-and-policies/twitter-cookies.
5.7 YouTube
Angaben zum YouTube-Profil des Bundespolizeipräsidiums
Das Bundespolizeipräsidium betreibt zur Verbreitung seiner Videoinhalte auf dem Videoportal "YouTube" des Unternehmens Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (im Folgenden: „Google“ genannt) einen Account @BundespolizeiKarriereJetzt
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Google
Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier: https://policies.google.com/privacy?hl=de#infocollect.
Teilweise werden Informationen an die Muttergesellschaft Google Inc. mit Sitz in den USA, an andere Google-Unternehmen und an externe Partner von Google übermittelt, die sich jeweils außerhalb der Europäischen Union befinden können. Google verwendet dafür von der Europäischen Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln und verlässt sich auf die von der Europäischen Kommission erlassenen Angemessenheitsbeschlüsse bezüglich bestimmter Länder. Nähere Informationen zur Datenweitergabe finden Sie hier: https://policies.google.com/privacy?hl=de#infosharing.
Datenschutzeinstellungen
Das Bundespolizeipräsidium nutzt die von Google zur Verfügung gestellte Option „erweiterter Datenschutzmodus“. Wenn Sie eine Seite aufrufen, die über ein eingebettetes Video verfügt, wird eine Verbindung zu den Google-Servern hergestellt und dabei der Inhalt durch Mitteilung an Ihren Browser auf der Internetseite dargestellt.
Laut den Angaben von Google werden im „erweiterten Datenschutzmodus“ nur dann Ihre Daten – insbesondere welche unserer Internetseiten Sie besucht haben sowie gerätespezifische Informationen inklusive der IP-Adresse – an den YouTube-Server in den USA übermittelt, wenn Sie das Video anschauen.
Sind Sie gleichzeitig bei Google eingeloggt, werden diese Informationen Ihrem Mitgliedskonto bei YouTube zugeordnet. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich vor dem Besuch unserer Website von Ihrem Mitgliedskonto abmelden. Weitere Informationen zu den Datenschutzeinstellungen auf YouTube finden Sie hier: https://policies.google.com/privacy?hl=de#infochoices
5.8 Instagram
Angaben zur Instagram-Seite
Instagram ist ein Onlinedienst zum Teilen von Fotos und Videos, der zum Konzern Meta, früher Facebook, gehört. Das Bundespolizeipräsidium greift für den hier angebotenen Informationsdienst auf die technische Plattform und die Dienste der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland zurück.
Das Bundespolizeipräsidium weist Sie darauf hin, dass Sie die Instagram-Seite und ihre Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (zum Beispiel Kommentieren, Bewerten).
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook
Beim Besuch dieser Instagram-Seite erfasst Facebook unter anderem Ihre IP-Adresse sowie weitere Informationen, die in Form von Cookies auf Ihrem PC vorhanden sind. Diese Informationen werden verwendet, um dem Bundespolizeipräsidium als Betreiber der Instagram-Seiten anonymisierte statistische Informationen über die Inanspruchnahme der Instagram-Seite zur Verfügung zu stellen.
Die in diesem Zusammenhang über Sie erhobenen Daten werden von der Facebook Ltd. verarbeitet und dabei gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Welche Informationen Facebook erhält und wie diese verwendet werden, beschreibt Facebook in seinen Datenverwendungsrichtlinien. Dort finden Sie auch Informationen über Kontaktmöglichkeiten zu Facebook sowie zu den Einstellmöglichkeiten für Werbeanzeigen. Die Datenverwendungsrichtlinien sind unter folgendem Link verfügbar: https://help.instagram.com/519522125107875. Die vollständigen Datenrichtlinien des Dienstes Instagram finden Sie hier: https://help.instagram.com/581066165581870/?helpref=hc_fnav.
Über den Einsatz von Cookies informiert Facebook im Rahmen der Cookie-Richtlinie für den Dienst Instagram: https://help.instagram.com/1896641480634370/?helpref=hc_fnav. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Facebook Ireland mittels der verwendeten Cookies dazu in der Lage ist, Ihr Nutzerverhalten (bei angemeldeten Nutzern geräteübergreifend) auch jenseits des Dienstes Instagram auf anderen Webseiten nachzuvollziehen. Dies gilt sowohl für bei dem Dienst Instagram registrierte, als auch für dort nicht registrierte Betroffene.
Nach eigenen Angaben speichert Facebook Daten, bis sie nicht mehr benötigt werden, um die Dienste und Facebook-Produkte bereitzustellen oder bis das jeweilige Konto der Nutzerin oder des Nutzers gelöscht wird, je nachdem, was zuerst eintritt. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere der Art der Daten, warum sie erfasst und verarbeitet werden sowie den relevanten rechtlichen oder betrieblichen Speicherbedürfnissen. Nähere Informationen zur Speicherung der Daten finden Sie unter: https://de-de.facebook.com/about/privacy
Instagram Seiten-Insights
Facebook verarbeitet in seinen sog. Seiten-Insights eine Reihe von personenbezogenen Daten der Seitenbesucherinnen und -besucher zu eigenen Zwecken. Die Verarbeitung findet unabhängig davon statt, ob Seitenbesucher bei Facebook oder Instagram angemeldet sind oder nicht und ob Seitenbesucher Mitglieder des Facebook oder Instagram-Netzwerks sind. Auch Nutzerinnen und Nutzer, die auf die Instagram-Seiten zugreifen, ohne bei Instagram registriert oder angemeldet zu sein, haben die Möglichkeit, mittels eines von Facebook gesetzten Cookie-Banners den Umfang der Datenverarbeitung zu beeinflussen. Nähere Informationen zu den Cookies von Facebook finden Sie unter: https://www.facebook.com/policies/cookies/
Bei Seiten-Insights handelt es sich um zusammengefasste, anonymisierte Statistiken. Seitenbetreiber selbst haben keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die in diesem Rahmen verarbeitet werden, sondern nur auf die zusammengefassten, anonymisierten Seiten-Insights. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.facebook.com/help/instagram/788388387972460
Rechte der betroffenen Person
Die Instagram-Seite bietet Ihnen die Möglichkeit, auf unsere Beiträge zu reagieren, diese zu kommentieren und uns private Nachrichten zu schicken. Bitte prüfen Sie sorgfältig, welche personenbezogenen Daten Sie mit uns über unsere Instagram-Seite teilen. Wenn Sie vermeiden möchten, dass Facebook von Ihnen an uns übermittelte persönliche Daten verarbeitet, nehmen Sie bitte außerhalb von Instagram Kontakt mit uns auf.
Werden personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern verarbeitet, steht Ihnen gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Übertragbarkeit und Löschung der Daten zu. Facebook Ireland ist dazu verpflichtet, Anfragen von betroffenen Personen zu beantworten. Weitere Informationen zu den Betroffenenrechten stellt Facebook hier zur Verfügung: https://www.facebook.com/help/2069235856423257
Anfragen von Nutzerinnen und Nutzer zur Datenverarbeitung beim Besuch einer Instagram-Seite, die in alleiniger Verantwortung von Facebook Ireland liegt, werden von uns an Facebook Ireland weitergeleitet. Nutzerinnen und Nutzer können unter folgendem Link den Datenschutzbeauftragten von Facebook selbst kontaktieren: https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970
Weiterhin informiert Facebook über datenschutzfreundliche Profileinstellungen bei Instagram-Profilen: https://help.instagram.com/811572406418223/?helpref=hc_fnav
5.9 Weitere Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Bundespolizeipräsidium als Anbieter des Informationsdienstes erhebt und verarbeitet darüber hinaus keine Daten aus Ihrer Nutzung unserer Social-Media-Angebote.
6 Ihre Rechte
Sie haben gegenüber dem Bundespolizeipräsidium folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, sofern sie vom Bundespolizeipräsidium verarbeitet werden:
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. - Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen. - Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein. - Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung, Art. 21 DSGVO
Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit, für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. - Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient. - Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann der Betroffene diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt.
Die vorgenannten Rechte können Sie unter den unter Ziffer 1 genannten Erreichbarkeiten schriftlich geltend machen.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden auch an den bzw. die unter Ziffer 1 genannte/n Datenschutzbeauftragte/n im Bundespolizeipräsidium wenden.
Am 25.05.2018 endete die Übergangsfrist zum Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Daneben war die Richtlinie (EU) 2016/680 umzusetzen. Mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde die Anpassung des nationalen Datenschutzrechtes an die neuen EU Vorschriften vollzogen. Die mit dem neuen Recht einhergehenden Änderungen führen zu zahlreichen Anpassungen die sich auch auf behördliche Verpflichtungen beziehen.
Hierzu zählt zum Beispiel nach § 55 BDSG allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen anzubieten.
Gemäß § 55 BDSG hat der Verantwortliche allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen anzubieten.
Neben der Beschreibung der Aufgaben der Bundespolizei, erhalten Sie deshalb nachfolgend die allgemeinen Informationen zu unserer Datenverarbeitung.
Welchem Zweck dient die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bundespolizei?
Aufgabe der Bundespolizei ist es Gefahren abzuwehren, die der öffentlichen Sicherheit drohen sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen. Eng am Zweck der gesetzlichen Aufgaben ausgerichtet werden dabei die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.
Durch den Einsatz von Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte verarbeitet die Bundespolizei Daten aus Gründen der Eigensicherung von eingesetzten Beamtinnen und Beamten bzw. Dritter, zum Schutz eigener Einrichtungen, sofern es erforderlich sein sollte.
Auf rein freiwilliger Basis können auch Namen und Erreichbarkeiten von mit der Bundespolizei kooperierenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern verarbeitet werden, allerdings nur, wenn diese dazu ihre Einwilligung gegeben haben.
Welche Rechte bestehen im Hinblick auf die Verarbeitung?
Sie haben jederzeit das Recht Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie verarbeitet wurden und die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu beantragen.
Soweit Ihre Daten auf Grundlager einer von Ihnen erteilten Einwilligungen zur Verarbeitung erfolgten, können Sie Ihre Einwilligung ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen. Ihre personenbezogenen Daten werden dann gelöscht.
An wen können Sie sich mit Fragen zum Umgang mit Ihren Daten wenden?
Das Bundespolizeipräsidium ist für die Dienst- und Fachaufsicht der Bundespolizei zuständig.
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen zur Bundespolizei unter nachstehender Adresse an uns wenden.
Die Bundespolizeidirektionen und die Bundespolizeiakademie tragen als Behörden für die durch sie vorgenommene Datenverarbeitung die rechtliche Verantwortung. Dabei sind die jeweiligen Behördenleiter Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts.
Bei Fragen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie sich auch an die entsprechende Behördenleitung oder deren behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Übersicht über die Verantwortlichen im Sinne des Datenschutzrechts und die Datenschutzbeauftragten der Bundespolizei
Auskünfte nach § 57 BDSG werden dabei ausschließlich durch das Bundespolizeipräsidium bearbeitet.
Information zur nichtpolizeilichen Datenverarbeitung in der Bundespolizei
Am 25.05.2018 endete die Übergangsfrist zum Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hiernach war die Richtlinie (EU) 2016/680 umzusetzen. Mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde die Anpassung des nationalen Datenschutzrechtes an die neuen europäischen Vorschriften vollzogen. Die mit dem neuen Recht einhergehenden Änderungen führen zu zahlreichen Anpassungen die sich auch auf behördliche Verpflichtungen beziehen.
Hierzu zählt zum Beispiel, allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen anzubieten.
Neben der Beschreibung der polizeilichen Aufgaben und Datenverarbeitung der Bundespolizei auf dieser Internetseite, erhalten Sie allgemeine Informationen zu unserer Datenverarbeitung im nichtpolizeilichen Bereich.
Welchem Zweck dient die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bundespolizei?
Die Bundespolizei wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Damit verbunden sind eine Reihe von Verwaltungstätigkeiten welche nicht der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung zuzuordnen sind. Hierunter zählen unter anderem:
- die Bereitstellung von Informationen an Dritte oder an die Öffentlichkeit
- die Bearbeitung von allgemeinen Beschwerden, Anträgen oder Auskünften
- Verfahren als zivilrechtliche Vertragspartei und als öffentlich-rechtliche Dienststelle
- Nutzung für die Personalgewinnung und -verwaltung,
- die Beschaffung von Dienstleistungen oder Verbrauchsgütern
- die Bereitstellung von Ersatzpapieren
Dieses Handeln steht in einem direkten Bezug zur öffentlichen Aufgabe und wird daher nach den gleichen Maßstäben beurteilt.
Auf rein freiwilliger Basis können Namen und Erreichbarkeiten von mit der Bundespolizei kooperierenden Ansprechpartnern verarbeitet werden, allerdings nur, wenn diese dazu ihre Einwilligung gegeben haben.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), c), e) DSGVO und § 3 BDSG
Speicherdauer
Die Speicherung erfolgt im Einklang mit der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwaltung von Schriftgut in Bundesministerien, die auch für die Speicherungsdauer elektronischer Daten herangezogen werden kann.
Welche Rechte bestehen im Hinblick auf die Verarbeitung?
Als Betroffenen stehen Ihnen folgende Rechte aus der DSGVO zur Verfügung:
Sie haben jederzeit das Recht Auskunft über die Daten zu erhalten, die über Sie verarbeitet wurden und Sie können die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu beantragen.
Soweit die Verarbeitung Ihrer Daten auf Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung erfolgt, können Sie Ihre Einwilligung ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen. Ihre personenbezogenen Daten werden dann gelöscht.
7 Weitere Datenschutzinformationen und Kontaktaufnahme
Bei Fragen zu unserem Informationsangebot können Sie das Bundespolizeipräsidium unter den oben angegebenen Kontaktdaten erreichen. Bitte beachten Sie vor einer Kontaktaufnahme die Datenschutzhinweise des Bundespolizeipräsidiums.
Übersicht über die Verantwortlichen im Sinne des Datenschutzrechts und die Datenschutzbeauftragten der Bundespolizei
Bundespolizeipräsidium | ||
Präsident Telefon: 0331 97997-0 | Datenschutzbeauftragter Telefon: 0331 97997-0 E-Mail: bpolp.dsb@polizei.bund.de | |
Bundespolizeiakademie | ||
Präsident Telefon: 0451 49055-0 | Datenschutzbeauftragter | |
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt | ||
Präsident Telefon: 04192 502-0 | Datenschutzbeauftragter | |
Bundespolizeidirektion Hannover | ||
Präsident Telefon: 0511 67675-0 | Datenschutzbeauftragter E-Mail: dhpostbehoerdlicherdatenschutzbeauftragter@polizei.bund.de | |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin | ||
Präsident Telefon: 02241 238-0 | Datenschutzbeauftragter | |
Bundespolizeidirektion Koblenz | ||
Präsident Telefon: 0261 399-0 | Datenschutzbeauftragter | |
Bundespolizeidirektion Stuttgart | ||
Präsident Telefon: 07031 2128-0 | Datenschutzbeauftragter | |
Bundespolizeidirektion München | ||
Präsident Telefon: 089 12149-0 | Datenschutzbeauftragter | |
Bundespolizeidirektion Pirna | ||
Präsident Telefon: 03501 795-60 | Datenschutzbeauftragter | |
Bundespolizeidirektion Berlin | ||
Präsident Telefon: 030 91144-0 | Datenschutzbeauftragter | |
Bundespolizeidirektion Frankfurt am Main Flughafen | ||
Präsident Telefon: 069 6800-0 | Datenschutzbeauftragter | |
Direktion Bundesbereitschaftspolizei | ||
Präsident Telefon: 0561 9367-0 | Datenschutzbeauftragter | |
Bundespolizeidirektion 11 | ||
Präsident Schöneberger Straße 14/15 10963 Berlin | Datenschutzbeauftragter Schöneberger Straße 14/15 10963 Berlin |
Darüber hinaus können Sie sich auch an
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
wenden.
Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes.
Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft, Akteneinsicht oder Verfügbarmachen der Information in sonstiger Weise. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht). Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt.
Ausnahmen
Der Informationsanspruch kann beschränkt sein, insbesondere durch öffentliche und private Belange gemäß §§ 3 bis 6 IFG (Ausnahmegründe). Ausnahmegründe muss die Behörde darlegen.
Dem Informationszugang entgegenstehen können z.B.:
- § 3: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, wie zum Beispiel die innere oder äußere Sicherheit, oder z.B. wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann.;
- § 4: der behördliche Entscheidungsprozess, insbesondere ein laufendes Verwaltungsverfahren, soweit sonst eine Maßnahme vereitelt würde;
- § 5: der Schutz personenbezogener Daten Dritter;
- § 6: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum.
Besondere Regelungen zum Informationszugang in Spezialgesetzen gehen dem Informationsfreiheitsgesetz vor und sperren einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (zum Beispiel Art. 15 DSGVO oder § 57 BDSG als Betroffenenrechte). Dies gilt unabhängig davon, ob die Spezialregelung enger oder weiter als das Informationsfreiheitsgesetz ist. Der Anspruch des Verfahrensbeteiligten auf Akteneinsicht, § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), besteht neben einem Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Weitere Regelungen
Informationen können kostenpflichtig sein. Die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat regelt die Einzelheiten.
§ 11 Abs. 2 IFG gibt den Behörden des Bundes sogenannte "Veröffentlichungspflichten" auf. Nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes finden Sie unten einige Dateien zum Download, z.B. den Einheitsaktenplan und das Organigramm der Bundespolizei. Die Organigramme der einzelnen Behörden finden Sie auf der jeweiligen Seite: Übersicht über die Behörden der Bundespolizei
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegenüber der Bundespolizei richten Sie bitte an:
Bundespolizeipräsidium
Referat 71
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
E-Mail: ifg@polizei.bund.de