Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Stabstelle Aufbaustab Digitalisierung der Heilfürsorge
Um der hohen technischen und organisatorischen Komplexität gerecht zu werden und mit der permanenten Weiterentwicklung der allgemeinen Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen Schritt zu halten, wurde die Stabstelle zur Digitalisierung der Heilfürsorge gegründet.
Die StSt DHFS beschäftigt sich vor allem mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dahinterliegenden Infrastruktur und Software. Die eGK dient als Schlüssel zur digitalen Umgebung des Gesundheitswesens und wird Ihnen zukünftig die Teilnahme am digitalen Gesundheitswesen ermöglichen. Dies kann mit der alten Heilfürsorgekarte nicht gewährleistet werden.
Informationen zur Start der Heilfürsorge-eGK
- Die „eGK“ ersetzt die bisherige Heilfürsorgekarte/Heilfürsorgekarte Zahn
- Die Karte muss auf der Rückseite von dem Versicherten unterschrieben werden!
- Sie ist nach Erhalt sofort einsetzbar
- Alle „Heilfürsorgekarten“ sind an den zuständigen Personalbereich (nach Erhalt der eGK) innerhalb eines Monats zurück zu geben!
- Bei Verlust der eGK wenden Sie sich bitte direkt an die Bundespolizei Heilfürsorge. Die eGK kann gesperrt werden!
Wichtig: Nicht alle Funktionen der eGK werden von Beginn an verfügbar sein. Anfangs wird die Karte nur zu Identifikation bei Akteuren im Gesundheitswesen dienen. Weitere Funktionen wie z.B. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePa) werden erst im späteren Verlauf des Projektes aktiviert. Aktuelle Projektstände werden hier und auf der Intranetpräsenz der StSt DHFS veröffentlicht.
Unsere Erreichbarkeiten
E-Mail: Info@bundespolizei-heilfuersorge.de
Servicehotline: 0331 982244 – 0 (Mo-Do 09:00-16:00 Uhr und Fr 09:00-15:00 Uhr)