Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
- Stabstelle Aufbaustab Digitalisierung der Heilfürsorge
- Informationen zur Start der Heilfürsorge-eGK
- Unsere Erreichbarkeiten
- Häufig gestellte Fragen
Stabstelle Aufbaustab Digitalisierung der Heilfürsorge
Um der hohen technischen und organisatorischen Komplexität gerecht zu werden und mit der permanenten Weiterentwicklung der allgemeinen Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen Schritt zu halten, wurde die Stabstelle zur Digitalisierung der Heilfürsorge gegründet.
Die StSt DHFS beschäftigt sich vor allem mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dahinterliegenden Infrastruktur und Software. Die eGK dient als Schlüssel zur digitalen Umgebung des Gesundheitswesens und wird Ihnen zukünftig die Teilnahme am digitalen Gesundheitswesen ermöglichen. Dies kann mit der alten Heilfürsorgekarte nicht gewährleistet werden.
Informationen zur Start der Heilfürsorge-eGK
- Die „eGK“ ersetzt die bisherige Heilfürsorgekarte/Heilfürsorgekarte Zahn
- Die Karte muss auf der Rückseite von dem Versicherten unterschrieben werden!
- Sie ist nach Erhalt sofort einsetzbar
- Alle „Heilfürsorgekarten“ sind an den zuständigen Personalbereich (nach Erhalt der eGK) innerhalb eines Monats zurück zu geben!
- Bei Verlust der eGK wenden Sie sich bitte direkt an die Bundespolizei Heilfürsorge. Die eGK kann gesperrt werden!
Wichtig: Nicht alle Funktionen der eGK werden von Beginn an verfügbar sein. Anfangs wird die Karte nur zu Identifikation bei Akteuren im Gesundheitswesen dienen. Weitere Funktionen wie z.B. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePa) werden erst im späteren Verlauf des Projektes aktiviert. Aktuelle Projektstände werden hier und auf der Intranetpräsenz der StSt DHFS veröffentlicht.
Unsere Erreichbarkeiten
E-Mail: Info@bundespolizei-heilfuersorge.de
Servicehotline: 0331 982244 – 0 (Mo-Do 09:00-16:00 Uhr und Fr 09:00-15:00 Uhr)
Häufig gestellte Fragen
Themenbereich: Telematik Infrastruktur
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Ist die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur für Gesundheitsdienstleister verpflichtend? | Ja, seit dem 01.01.2019 sind alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheker und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen gesetzlich verpflichtet, an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen. Die Heilfürsorge und weitere „sonstige Kostenträger“ sind nicht gesetzlich verpflichtet teilzunehmen oder die eGK auszugeben. Durch die Einführung im restlichen Gesundheitswesen kommt eine nicht Teilnahme jedoch nicht in Frage, da die Bundespolizei ansonsten immer mehr vom digitalen Gesundheitswesen ausgeschlossen würde. Versicherte können jedoch wählen, ob sie bestimmte Services wie z.B. die elektronische Patientenakte nutzen möchten. |
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)? | Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein sicheres Netzwerk, das es ermöglicht, medizinische Daten elektronisch zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen auszutauschen. |
Wo kann ich mehr Informationen zur eGK und der Telematikinfrastruktur erhalten? | Weitere Informationen zur eGK und der Telematikinfrastruktur erhalten Sie auf den offiziellen Websites des Bundesministeriums für Gesundheit und der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) oder auf dem Intranetauftritt der eHealth Projektgruppe. |
Themenbereich: eGK
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Was ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK)? | Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine persönliche Chipkarte, die gesetzlich Versicherte in Deutschland erhalten und die wichtige medizinische Informationen speichern kann. Ab 2025 erhalten auch alle Bundespolizist/innen die eGK. |
Welche Informationen sind auf der eGK gespeichert? | Die eGK enthält grundlegende Daten wie Name, Geburtsdatum, Krankenkassennummer und Versicherungsstatus und ein Foto des Versicherten. |
Wie lange ist die eGK gültig? | Die eGK hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, es sei denn, sie wird vorher aufgrund Austausch, Verlust, Defekt oder Wegfall der Heilfürsorgeberechtigung ungültig. In diesem Fall werden Karte und PIN ähnlich wie eine Kreditkarte zentral gesperrt. |
Wer produziert eigentlich die eGK? | Die eGK darf nur von zugelassenen Herstellern produziert werden. Diese sogenannten Kartenpersonalisierer haben ausnahmslos die vorgeschriebene Zertifizierung der gematik durchlaufen, erfüllen die Sicherheitsvorgaben des BSI und die Datenschutzvorgaben der Bundesdatenschutzbeauftragten. Den Zuschlag zum ausgeschriebenen Rahmenvertrag hat die IDEMIA Germany GmbH mit Sitz in Schleswig-Holstein erhalten. |
Was ist die Grundlage für die Einführung der eGK? | Um den Heilfürsorgeberechtigten den Zugang zu den gleichen digitalen Diensten wie für gesetzlich und privat Krankenversicherte zu ermöglichen, wurde die Bundespolizei mit dem Patientendatenschutzgesetz in den §362 SGB V aufgenommen und so die Grundlage für die Einführung der eGK geschaffen. |
Welche Services sind mit der eGK nutzbar? | Die TI ermöglicht verschiedene Services wie die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept, den elektronischen Medikationsplan (eMP), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief (eArztbrief). |
Sind die Daten auf der eGK sicher? | Ja, die Daten auf der eGK sind durch moderne Verschlüsselungstechnologien geschützt, um die Vertraulichkeit und Integrität der medizinischen Informationen zu gewährleisten. |
Wer hat Zugriff auf die Daten auf der eGK? | Nur autorisierte Personen im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Apotheker und Krankenkassen, haben Zugriff auf die Daten auf der eGK, und dies auch nur im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit und mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten. |
Wie kann ich meine Daten auf der eGK aktualisieren? | Es ist geplant, für Namens- oder Anschriftenänderungen eine Versicherten-App bereitzustellen. Bis dies möglich ist, teilen Sie diese Änderungen wie bisher den Personalbereichen mit. Sollte sich aus den Änderungen der Bedarf für eine neue eGK ergeben, werden wir Sie informieren und die Produktion automatisch auslösen. |
Themenbereich: Lichtbild
Frage | Antwort |
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Wie kann ich die Lichtbilder für die eGK übermitteln? | Für den Upload der Lichtbilder wird ein Upload-Portal bereitgestellt, wie es auch von den Krankenversicherungen genutzt wird. Dort kann entweder ein bereits vorhandenes Lichtbild ausgewählt oder mit dem Smartphone eine Aufnahme erstellt und hochgeladen werden. Die notwendigen Zugangsdaten (Upload-Link und QR Code) werden mit zusätzlichen Informationen zu gegebener Zeit an Sie verschickt. |
Muss das Lichtbild auf der eGK ein biometrisches Bild sein? | Nein, ein biometrisches Bild ist nicht erforderlich. Machen Sie einfach mit Ihrer Smartphone-Kamera ein Foto, welches ungefähr dem Format eines Passfotos entspricht. Sollten Sie kein Smartphone nutzen wollen, geht selbstverständlich auch ein Foto vom Fotografen. Bitte beachten Sie dabei aber, dass dafür evtl. anfallende Kosten nicht erstattet werden. |
Gibt es Vorgaben für die Qualität der Lichtbilder auf der eGK? | Ja, diese werden im Upload-Prozess beschrieben und geprüft. So führen z.B. nicht ausreichende Helligkeit oder Kontrast zur Ablehnung und Sie werden erneut aufgefordert, ein Bild bereitzustellen. |
Warum sind keine Bilder mit Uniform zugelassen? | Lichtbilder in Uniform werden abgelehnt, da bewusst keine weitergehenden Merkmale erfasst und gespeichert werden, welche einen Rückschluss auf die dienstliche Aufgabenwahrnehmung ermöglichen könnten. Für die Leistungserbringer sind diese Informationen nicht notwendig. |
Wie lange wird mein Bild gespeichert? | Die gesetzlichen Vorgaben ermöglichen den Krankenversicherungen eine Speicherdauer von 10 Jahren. Es ist aber angedacht, Ihnen beim Ende der Gültigkeit der eGK erneut den Upload eines dann aktuellen Lichtbildes anzubieten. |
Kann nicht das Bild vom Dienstausweis genommen werden? | Nein, die für den Dienstausweis erstellten Bilder wurden zweckgebunden erstellt und der Herstellerfirma übermittelt. Sie stehen nicht für die eGK zur Verfügung. |