Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
- Stabstelle Aufbaustab Digitalisierung der Heilfürsorge
- Informationen zur Start der Heilfürsorge-eGK
- Unsere Erreichbarkeiten
- Häufig gestellte Fragen
Stabstelle Aufbaustab Digitalisierung der Heilfürsorge
Um der hohen technischen und organisatorischen Komplexität gerecht zu werden und mit der permanenten Weiterentwicklung der allgemeinen Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen Schritt zu halten, wurde die Stabstelle zur Digitalisierung der Heilfürsorge gegründet.
Die StSt DHFS beschäftigt sich vor allem mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dahinterliegenden Infrastruktur und Software. Die eGK dient als Schlüssel zur digitalen Umgebung des Gesundheitswesens und wird Ihnen zukünftig die Teilnahme am digitalen Gesundheitswesen ermöglichen. Dies kann mit der alten Heilfürsorgekarte nicht gewährleistet werden.
Informationen zur Start der Heilfürsorge-eGK
- Die „eGK“ ersetzt die bisherige Heilfürsorgekarte/Heilfürsorgekarte Zahn
- Die Karte muss auf der Rückseite von dem Versicherten unterschrieben werden!
- Sie ist nach Erhalt sofort einsetzbar
- Alle „Heilfürsorgekarten“ sind an den zuständigen Personalbereich (nach Erhalt der eGK) innerhalb eines Monats zurück zu geben!
- Bei Verlust der eGK wenden Sie sich bitte direkt an die Bundespolizei Heilfürsorge. Die eGK kann gesperrt werden!
Wichtig: Nicht alle Funktionen der eGK werden von Beginn an verfügbar sein. Anfangs wird die Karte nur zu Identifikation bei Akteuren im Gesundheitswesen dienen. Weitere Funktionen wie z.B. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePa) werden erst im späteren Verlauf des Projektes aktiviert. Aktuelle Projektstände werden hier und auf der Intranetpräsenz der StSt DHFS veröffentlicht.
Unsere Erreichbarkeiten
E-Mail: Info@bundespolizei-heilfuersorge.de
Servicehotline: 0331 982244 – 0 (Mo-Do 09:00-16:00 Uhr und Fr 09:00-15:00 Uhr)
Häufig gestellte Fragen
Themenbereich: Telematik Infrastruktur
Frage | Antwort |
---|---|
Ist die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur für Gesundheitsdienstleister verpflichtend? | Ja, seit dem 01.01.2019 sind alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheker und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen gesetzlich verpflichtet, an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen. Die Heilfürsorge und weitere „sonstige Kostenträger“ sind nicht gesetzlich verpflichtet teilzunehmen oder die eGK auszugeben. Durch die Einführung im restlichen Gesundheitswesen kommt eine nicht Teilnahme jedoch nicht in Frage, da die Bundespolizei ansonsten immer mehr vom digitalen Gesundheitswesen ausgeschlossen würde. Versicherte können jedoch wählen, ob sie bestimmte Services wie z.B. die elektronische Patientenakte nutzen möchten. |
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)? | Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein sicheres Netzwerk, das es ermöglicht, medizinische Daten elektronisch zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen auszutauschen. |
Wo kann ich mehr Informationen zur eGK und der Telematikinfrastruktur erhalten? | Weitere Informationen zur eGK und der Telematikinfrastruktur erhalten Sie auf den offiziellen Websites des Bundesministeriums für Gesundheit und der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) oder auf dem Intranetauftritt der eHealth Projektgruppe. |
Themenbereich: eGK
Frage | Antwort |
---|---|
Was ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK)? | Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine persönliche Chipkarte, die gesetzlich Versicherte in Deutschland erhalten und die wichtige medizinische Informationen speichern kann. Ab 2025 erhalten auch alle Bundespolizist/innen die eGK. |
Welche Informationen sind auf der eGK gespeichert? | Die eGK enthält grundlegende Daten wie Name, Geburtsdatum, Krankenkassennummer und Versicherungsstatus und ein Foto des Versicherten. |
Wie lange ist die eGK gültig? | Die eGK hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, es sei denn, sie wird vorher aufgrund Austausch, Verlust, Defekt oder Wegfall der Heilfürsorgeberechtigung ungültig. In diesem Fall werden Karte und PIN ähnlich wie eine Kreditkarte zentral gesperrt. |
Wer produziert eigentlich die eGK? | Die eGK darf nur von zugelassenen Herstellern produziert werden. Diese sogenannten Kartenpersonalisierer haben ausnahmslos die vorgeschriebene Zertifizierung der gematik durchlaufen, erfüllen die Sicherheitsvorgaben des BSI und die Datenschutzvorgaben der Bundesdatenschutzbeauftragten. Den Zuschlag zum ausgeschriebenen Rahmenvertrag hat die IDEMIA Germany GmbH mit Sitz in Schleswig-Holstein erhalten. |
Was ist die Grundlage für die Einführung der eGK? | Um den Heilfürsorgeberechtigten den Zugang zu den gleichen digitalen Diensten wie für gesetzlich und privat Krankenversicherte zu ermöglichen, wurde die Bundespolizei mit dem Patientendatenschutzgesetz in den §362 SGB V aufgenommen und so die Grundlage für die Einführung der eGK geschaffen. |
Welche Services sind mit der eGK nutzbar? | Die TI ermöglicht verschiedene Services wie die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept, den elektronischen Medikationsplan (eMP), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief (eArztbrief). |
Sind die Daten auf der eGK sicher? | Ja, die Daten auf der eGK sind durch moderne Verschlüsselungstechnologien geschützt, um die Vertraulichkeit und Integrität der medizinischen Informationen zu gewährleisten. |
Wer hat Zugriff auf die Daten auf der eGK? | Nur autorisierte Personen im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Apotheker und Krankenkassen, haben Zugriff auf die Daten auf der eGK, und dies auch nur im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit und mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten. |
Wie kann ich meine Daten auf der eGK aktualisieren? | Es ist geplant, für Namens- oder Anschriftenänderungen eine Versicherten-App bereitzustellen. Bis dies möglich ist, teilen Sie diese Änderungen wie bisher den Personalbereichen mit. Sollte sich aus den Änderungen der Bedarf für eine neue eGK ergeben, werden wir Sie informieren und die Produktion automatisch auslösen. |
Themenbereich: Lichtbild
Frage | Antwort |
---|---|
Wie kann ich die Lichtbilder für die eGK übermitteln? | Für den Upload der Lichtbilder wird ein Upload-Portal bereitgestellt, wie es auch von den Krankenversicherungen genutzt wird. Dort kann entweder ein bereits vorhandenes Lichtbild ausgewählt oder mit dem Smartphone eine Aufnahme erstellt und hochgeladen werden. Die notwendigen Zugangsdaten (Upload-Link und QR Code) werden mit zusätzlichen Informationen zu gegebener Zeit an Sie verschickt. |
Muss das Lichtbild auf der eGK ein biometrisches Bild sein? | Nein, ein biometrisches Bild ist nicht erforderlich. Machen Sie einfach mit Ihrer Smartphone-Kamera ein Foto, welches ungefähr dem Format eines Passfotos entspricht. Sollten Sie kein Smartphone nutzen wollen, geht selbstverständlich auch ein Foto vom Fotografen. Bitte beachten Sie dabei aber, dass dafür evtl. anfallende Kosten nicht erstattet werden. |
Gibt es Vorgaben für die Qualität der Lichtbilder auf der eGK? | Ja, diese werden im Upload-Prozess beschrieben und geprüft. So führen z.B. nicht ausreichende Helligkeit oder Kontrast zur Ablehnung und Sie werden erneut aufgefordert, ein Bild bereitzustellen. |
Warum sind keine Bilder mit Uniform zugelassen? | Lichtbilder in Uniform werden abgelehnt, da bewusst keine weitergehenden Merkmale erfasst und gespeichert werden, welche einen Rückschluss auf die dienstliche Aufgabenwahrnehmung ermöglichen könnten. Für die Leistungserbringer sind diese Informationen nicht notwendig. |
Wie lange wird mein Bild gespeichert? | Die gesetzlichen Vorgaben ermöglichen den Krankenversicherungen eine Speicherdauer von 10 Jahren. Es ist aber angedacht, Ihnen beim Ende der Gültigkeit der eGK erneut den Upload eines dann aktuellen Lichtbildes anzubieten. |
Kann nicht das Bild vom Dienstausweis genommen werden? | Nein, die für den Dienstausweis erstellten Bilder wurden zweckgebunden erstellt und der Herstellerfirma übermittelt. Sie stehen nicht für die eGK zur Verfügung. |
Ich habe einen Brief erhalten, obwohl ich bereit im Ruhestand bin. Muss ich trotzdem ein Lichtbild hochladen? | Wenn Sie den Lichtbildbrief erhalten und bereits in Pension sind, können Sie die Aufforderung zum Upload ignorieren. Wir bitten Sie aber um eine kurze Information an info@bundespolizei-heilfuersorge.de, damit wir Sie aus dem weiteren Verfahren nehmen können. |
Die Versichertennummer auf dem Schreiben stimmt nicht mit der Nummer auf der alten Heilfürsorgekarte überein. Ist dies ein Fehler? | Die Versichertennummer auf dem Schreiben ist eine technische ID. Diese ist verfahrensbedingt und für den Lichtbildupload korrekt. In Zukunft wird die technische ID wie bei alle Krankenversicherten in Deutschland durch die Krankenversicherungsnummer ersetzt. Hierzu informieren wir aber im Zusammenhang mit der eGK noch einmal. |
Wenn ich das Bild hochgeladen habe, wird dieses gedreht angezeigt. Kann ich das Bild trotzdem übersenden? | Ja, das stellt kein Problem dar. Das Bild wird in der weiteren Bearbeitung korrigiert. |
Ich habe einen Brief erhalten, obwohl ich beihilfeberechtigt bin. Muss ich trotzdem ein Lichtbild hochladen? | Nein, in dem Fall sind natürlich die Beihilfe und die PKV für Sie zuständig und Sie müssen kein Bild hochladen. Wir bitten Sie aber um eine kurze Information an info@bundespolizei-heilfuersorge.de, damit wir den Fehler korrigieren können. |
Mein Lichtbild wurde abgelehnt, kann ich erneut ein Lichtbild hochladen? | Wenn wir Sie über die Ablehnung informieren, können und sollen Sie ein neues Lichtbild hochladen. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise zu den Lichtbildern (hier wenn möglich auf den FAQ Eintrag verlinken), da diese Vorgaben automatisiert geprüft werden und die Produktion der eGK sonst nicht erfolgen kann. |
Kann ich auch einfach ein Passbild in Papier schicken? | Nein, eine postalische Übersendung und Upload des Bildes durch das Projektteam ist nicht möglich. Wenn Sie technische Probleme beim Upload haben, können Sie sich aber auch von Familienmitgliedern, Freunden oder Kollegen helfen lassen und das Passbild noch einmal abfotografieren. Da eine Bildnachbearbeitung, z. B. Ränder abschneiden, drehen oder eine Anpassung der Helligkeit, automatisch erfolgt, muss das Bild auch nicht perfekt sein. |
Meine alte Heilfürsorgekarte ist laut Aufdruck noch länger gültig. Warum bekomme ich zum 1. April 2025 eigentlich eine neue eGK? | Die bisherige Heilfürsorgekarte ist veraltet und bietet keine Unterstützung für die aktuelle Kommunikation zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Krankenversicherungen. Auch Services wie Versicherten-App, eRezept und die elektronische Krankschreibung sind damit nicht möglich. Daher ist ein Austausch auf den aktuell geltenden Standard erforderlich. |
Warum habe ich trotz des bevorstehenden Wechsels auf die eGK noch eine neue Heilfürsorgekarte bekommen? | Höchste Priorität hat die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, daher haben wir uns entschiedene kein Risiko beim Versicherungsnachweis einzugehen und auch für einen kurzen Nutzungszeitraum die alte Karte auszustellen. |
Wie lange ist die alte Heilfürsorgekarte unabhängig vom Aufdruck noch nutzbar? | Der genaue Stichtag wird derzeit mit den Spitzenverbänden unter Berücksichtigung noch laufender Test abgestimmt. Wenn dieser feststeht werden Sie informiert. |
Der genaue Stichtag wird derzeit mit den Spitzenverbänden unter Berücksichtigung noch laufender Test abgestimmt. Wenn dieser feststeht werden Sie informiert. | Im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Heilfürsorge muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben für jeden Heilfürsorgeberechtigten (HFS-Ber.) eine Versicherungsnummer (landläufig auch Rentenversicherungsnummer) vorliegen. Für die weit überwiegende Anzahl der HFS-Ber. wurde eine bereits vorhandenen Versicherungsnummer benutzt. In Ausnahmefällen hat die DRV neue Versicherungsnummern und Versicherungskonten erstellt. Dieser Versicherungsnummernabgleich ist ausschließlich für die Erstellung der individuellen und lebenslang geltenden Krankenversicherungsnummer erforderlich. Von den HFS-Ber. ist damit keine Aktivität verbunden. Nehmen Sie den Versicherungsnachweis zur Kenntnis und ggf. zu Ihren Unterlagen. Eine Weitergabe oder Meldung an den Dienstherren ist nicht notwendig. |