Brauchen heilfürsorgeberechtigte Bundespolizisten eine elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte mit Lichtbild)?

Nein. Heilfürsorgeberechtigte sind keine Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Daher besteht keine Verpflichtung für die elektronische Gesundheitskarte. Die Heilfürsorge der Bundespolizei ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger.

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