Bundespolizei See
Bundespolizei See
Die Bundespolizei ist als Teil der Küstenwache im deutschen Küstenmeer für den Schutz des deutschen Staatsgebietes zuständig.
Die Länge der Seegrenzen in Nord- und Ostsee, die zugleich Schengen-Außengrenzen sind, beträgt 888 Kilometer.
Die Bundespolizei nimmt auf der Nord - und Ostsee die Aufgabe des Küstenschutzes wahr, zusammen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, dem Fischereischutz und dem Zoll.
Hierbei werden Aufgaben der Schifffahrtspolizei, des Umweltschutzes und der Fischereiüberwachung wahrgenommen.
Zudem werden Forschungshandlungen überwacht.
Außerhalb des deutschen Küstenmeeres ist die Bundespolizei die zuständige Polizei für allgemeinpolizeiliche Aufgaben, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist.