Die Bundesbereitschaftspolizei

Zu den vielfältigen Aufgaben der Bundesbereitschaftspolizei gehören die

  • Verstärkung aus besonderen Anlässen mit Schwerpunkteinsätzen geschlossener Einsatzeinheiten in den Aufgabenbereichen der Bundespolizei,
  • Unterstützung der Polizeien der Länder bei deren Aufgabenbewältigung in Fällen von besonderer Bedeutung, soweit – grundsätzlich – Sicherheitsinteressen auch des Bundes betroffen sind und die Einsatzkräfte nicht vorrangig für Bundespolizeiaufgaben benötigt werden,
  • Unterstützung des Bundeskriminalamtes und anderer benachbarter Behörden aus besonderem Anlass (zum Beispiel Personen- und Raumschutz, Absperrmaßnahmen, Durchsuchungen),
  • Bewältigung besonderer Gefahrenlagen,
  • Mitwirkung an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen von internationalen Maßnahmen auf Ersuchen und unter Verantwortung der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union,
  • Verwendung für humanitäre Zwecke oder zur Wahrnehmung dringender Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland im Einvernehmen mit dem betreffenden Staat.

Bundesbereitschaftspolizei

Dazu werden Einsatzeinheiten der Bundesbereitschaftspolizei, insbesondere Einsatzhundertschaften, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften sowie Technische Einsatzhundertschaften und Unterstützungseinheiten eingesetzt.

Überblick über die Einsatzhundertschaft

Einsatzhundertschaften sind geschlossene und mobile Einheiten, die in der Regel aus etwa 120 Po­lizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten bestehen. Jede Einsatzhundertschaft untergliedert sich in Einsatzzüge mit Gruppen, teilweise Halbgruppen und Trupps. Diese Organisationseinheiten haben eine eigene Führungshierarchie (Zugführer, Gruppenführer, Truppführer) und werden von einer Hundertschaftsführerin oder einem Hundertschaftsführer geführt.

Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften

Die Beweissicherungs- und Festnahme­hundertschaften (BFHu) sind geschlossene Einsatzeinheiten der Bundes­bereit­schafts­polizei mit besonderen Aufgaben und besonderer Ausstattung. Sie unterstützen andere Polizeikräfte beim Vorgehen gegen aggressive und gewaltbereite Personen und führen beweissichere Festnahmen durch. Die Beweissicherungs- und Festnahme­hundertschaften bestehen jeweils aus drei Beweis­sicherungs- und Festnahme­einheiten (BFE). Die dritte BFE wird mit einer Ergänzungs­fortbildung und spezieller Ausstattung zu einer BFE+ ertüchtigt. Eine BFE+ gibt es an den Standorten Uelzen, Blumberg, Bayreuth, Sankt Augustin und Hünfeld. Die BFE+ kommt bei besonderen Gefährdungslagen oder Fahndungen zum Einsatz. Damit unterstützt sie die GSG 9 der Bundespolizei und andere Bedarfsträger, beispielsweise die Spezial­ein­satz­kommandos der Bundes­länder.

Technische Einsatzhundertschaften

Die Bundesbereitschaftspolizei verfügt über fünf Technische Einsatzhundertschaften.
Eine Technische Einsatzhundertschaft gliedert sich in zwei Technische Einsatzeinheiten mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen und einer Wasserwerfer-Sonderwagen-Einheit.
Zu den Aufgaben gehören

  • das Räumen sowie das Einrichten materieller Absperrungen und Kontrollstellen,
  • Technische Maßnahmen in Höhen und Tiefen sowie technische Maßnahmen zum Öffnen und Lösen,
  • das Suchen und Markieren unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV),
  • das Messen und Spüren von ABC-Gefahren, Dekontamination von Einsatzkräften,
  • der Bau von Einsatzanlagen für eine zeitlich begrenzte Verwendung, Energieversorgung / Beleuchtung und
  • die Trinkwasseraufbereitung und deren Transport.

Weitere Unterstützungseinheiten
Jede der zehn Bundespolizeiabteilungen der Bundesbereitschaftspolizei hat eine Unterstützungseinheit mit verschiedenen Spezialkräften.

Beweissicherungs- und Dokumentationseinheiten
Die Beweissicherungs- und Dokumentationseinheiten gewährleisten die technische Beweissicherung bei Festnahmen von Straftätern mit gerichtsverwertbaren Video- und/oder Fotoaufzeichnungen.

Aufklärungseinheiten
Die Aufklärungseinheiten gewährleisten die offene und verdeckte Beschaffung von Informationen, insbesondere durch eine gezielte Überwachung von Personen, Objekten oder Ereignissen. Sie sind ein wichtiges Mittel, um strafbare Handlungen aufzuklären und zu verhindern.

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