Kontroll- und Streifenbeamte
Kontroll- und Streifenbeamte gewährleisten an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu Lande, zu Wasser und aus der Luft die grenzpolizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs. Zu den Aufgaben der Kontroll- und Streifenbeamten zählen unter anderem die Überprüfung der Grenzübertrittpapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt, die Grenzfahndung sowie die Abwehr von Gefahren.
Auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes besteht die Aufgabe darin, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen, beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Die Kontroll- und Streifenbeamten treffen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.
Sie nehmen Aufgaben der Schifffahrtspolizei, des Umweltschutzes, der Fischereiüberwachung und die Überwachung von Forschungshandlungen wahr.
Die Kontroll- und Streifenbeamten unterstützen zudem andere Bundesbehörden. Sie schützen gefährdete Verfassungsorgane des Bundes sowie Bundesministerien gegen Störungen und Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten, und werden für vielfache Aufgaben im Ausland eingesetzt.
Die Kontroll- und Streifenbeamten in den Bundespolizeidirektionen werden bei besonderen Einsätzen von Polizeivollzugsbeamten aus zehn Bundespolizeiabteilungen unterstützt.