Aufstiegsmöglichkeit für Spitzensportler in den gehobenen Dienst geschaffen

Aufstiegsmöglichkeit für Spitzensportler in den gehobenen Dienst geschaffen

Viele Spitzensportler der Bundespolizei streben eine Karriere im gehobenen Polizeivollzugsdienst an, jedoch waren die bestehenden Aufstiegsverfahren aus dem mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bisher nicht mit dem sportlichen Leistungsauftrag während der sportlichen Karriere zu vereinbaren. Mit der nunmehr in Kraft getretenen Neuregelung des § 16a der Bundespolizeilaufbahnverordnung ist eine verkürzte Aufstiegsmöglichkeit während der aktiven Leistungssportkarriere ausschließlich für Spitzensportler geschaffen worden.

Den Athletinnen und Athleten mit überdurchschnittlichen Ausbildungsleistungen soll somit ein potenzialgerechter und unmittelbarer Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ermöglicht werden. Nach Abschluss der regulären Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst (wie bekannt) kann die Athletin und der Athlet in den darauf folgenden Jahren innerhalb der Spitzensportförderung der Bundespolizei einen ca. sechsmonatigen Lehrgang (26 Wochen) als verkürzten Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst absolvieren.

Der überwiegend theoretische Teil der Lehrgänge für Spitzensportler_innen wird an den Spitzensportschulen in Bad Endorf und Kienbaum durchgeführt, wodurch die Athletinnen und Athleten umfassend trainieren können und betreut sein werden.