Kriminalitätsbekämpfung

Das Spektrum der bundespolizeilichen Aufgaben ist umfangreich. Hierzu zählen beispielsweise die Bekämpfung von

  • einfacher Kriminalität (zum Beispiel Erschleichen von Leistungen oder Sachbeschädigung),
  • organisierter Kriminalität (zum Beispiel Schleusungen oder Urkundenfälschungen) und
  • banden- und gewerbsmäßiger Eigentumskriminalität (zum Beispiel Diebstähle von Transportgütern aus Güterwagen).

Um ihre Aufgaben zu erfüllen, ergreift die Bundespolizei umfangreiche Maßnahmen. Dazu zählen Ermittlungs-, Fahndungs-, Observations- und Aufklärungsmaßnahmen, zunehmend auch im virtuellen Raum. Diese Maßnahmen werden von den Kontroll- und Streifenbeamten im Rahmen des so genannten "Ersten Angriffs" wahrgenommen. Nach den ersten Maßnahmen werden insbesondere die Ermittlungsdienste, die Mobilen Fahndungseinheiten und die kriminaltechnischen Dienste tätig.

Bei ihrer Arbeit wird die Bundespolizei zudem von einer eigenen Kriminaltechnik unterstützt.
Insgesamt befassen sich 61 regionale Ermittlungsdienststellen mit der Verfolgung leichter und mittlerer Kriminalität.

In neun Bundespolizeiinspektionen für Kriminalitätsbekämpfung gehen Spezialisten Fällen schwerer und organisierter Kriminalität nach.

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