Schutz für Objekte des Bundes
Die Bundespolizei schützt die aus polizeilicher Sicht gefährdeten Verfassungsorgane des Bundes sowie der Bundesministerien gegen Störungen und Gefahren, die die Durchführung der Aufgaben dieser Organe beeinträchtigen könnten.
Zu den Schutzmaßnahmen zählen beispielsweise Zugangskontrollen sowie Posten- und Streifenpräsenz. Hierbei agiert die Bundespolizei stets im Einvernehmen mit den jeweiligen Bundesländern.
Im Einzelnen schützt die Bundespolizei folgende Objekte
- das Bundespräsidialamt inklusive dem Amtswohnsitz des Bundespräsidenten,
- das Bundeskanzleramt,
- das Auswärtige Amt,
- das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- das Bundesministerium der Justiz,
- das Gästehaus der Bundesregierung Schloss Meseberg,
- die Villa Hammerschmidt in Bonn,
- das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und
- die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main.