Auslandsengagement der Bundespolizei – Wahrung der Grenzsicherheit
Die Sicherheit der deutschen Grenzen kann nicht allein auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik beschränkt betrachtet werden. Stattdessen kommt es darauf an, über die Grenzen hinweg zu kooperieren.
Um diesem Erfordernis gerecht zu werden, ist auf europäischer Ebene das "Integrated Border Management" entwickelt und von der Bundespolizei national umgesetzt worden.
Dieses beinhaltet unter anderem die sogenannte Vorverlagerungsstrategie. Ziel ist es, der illegalen Migration nach Deutschland und in den Schengen-Raum möglichst bereits an dem Ort entgegenzuwirken, wo sie entsteht oder begünstigt wird: also in den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten und an bedeutsamen Knotenpunkten entsprechend der Migrationsströme in Drittstaaten. Hierunter zählt auch die Verhinderung von Migrationsbewegungen innerhalb von Schengen-Raums (Sekundärmigration).
Ein Ziel – mehrere Professionen
Zum Schutz der EU-Außengrenzen setzt die Bundespolizei unterschiedliche Auslandsverwendungen ein. Hierunter sind beispielsweise Dokumenten- und Visumberater, Verbindungsbeamte der Bundespolizei und Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland.
Auch Einsatzkräfte für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex sowie für EU- und VN-Missionen werden entsandt. Darüber hinaus ist die bi- und multilaterale polizeiliche Aufbauhilfe ein wesentliches strategisches Element, um Partnerbehörden von ausgewählten Drittstaaten bei ihren alltäglichen Aufgaben und langfristigen Reformen ihrer Organisationsstruktur zu unterstützen. Ziel ist es, diese langfristig an europäische Standards heranzuführen. Darüber hinaus ist die Bundespolizei mit Behörden aus Staaten von strategischer Bedeutung in der Polizeilichen Kooperation eng und vertrauensvoll verbunden.
Unter Einbeziehung der Polizeilichen Schutzaufgaben Ausland verrichten jedes Jahr insgesamt mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei ihren Dienst im Ausland. Ein Teil der damit verbundenen finanziellen Ausgaben aus dem Haushalt der Bundespolizei kann unter anderem über die Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union erstattet werden.