Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Bahnverkehrs
Die Bundespolizei nimmt polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes wahr, zum Beispiel auf den Bahnhöfen. Sie ist dafür zuständig, dort Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
Im Einzelnen hat die Bundespolizei folgende Einsatzschwerpunkte:
- Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf den Bahnhöfen und auf den Gleisanlagen, zum Beispiel bei Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) sowie bei gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr.
- Gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in kriminalitätsgefährdeten Zügen des Personennahverkehrs zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit.
- Maßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei Großveranstaltungen (zum Beispiel bei Fußballspielen).
Insgesamt erstreckt sich die bahnpolizeiliche Zuständigkeit auf ein etwa 33.400 Kilometer langes Streckennetz mit etwa 5.700 Bahnhöfen und Haltepunkten.
Neben bewährten Sicherheitskooperationen mit den Polizeien der Länder besteht bereits seit dem Jahr 2000 zwischen der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG eine erfolgreiche Ordnungspartnerschaft.
Diese Kooperationen tragen dazu bei, die Sicherheit auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu erhöhen.