Grenzschutz
Der Grenzschutz zählt zu den Aufgaben der Bundespolizei, soweit die Bundesländer – im Einvernehmen mit dem Bund – den Grenzschutz nicht mit eigenen Kräften wahrnehmen.
Im Einzelnen umfasst der Grenzschutz folgende Aufgaben
- die polizeiliche Überwachung der Grenzen,
- die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung von Grenzübertrittspapieren und der Berechtigung zum Grenzübertritt,
- die Grenzfahndung als Element polizeilicher präventiver Einsatztaktik und
- die Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern.
Finanzinstrumente der Europäischen Union
Die Europäische Union (EU) stellt aus dem europäischen Gesamthaushalt eine Vielzahl von Finanzinstrumenten ihren Mitgliedstaaten zur Verfügung. Die Umsetzung dieser Instrumente erfolgt überwiegend in der direkten und der geteilten Mittelverwaltung. Bei der erstgenannten Option verwaltet die Europäische Kommission selbst die Fördermittel für verschiedene Maßnahmen, die von ihr in Jahresarbeitsprogrammen und spezifischen Prioritäten und Ziele unterteilt sind. Bei der geteilten Mittelverwaltung wird die Verwaltung und Auswahl der konkreten Fördermaßnahmen den Mitgliedstaaten auf Basis eines zuvor abgestimmten Nationalen Programms für die gesamte europäische Förderperiode (aktuell: 2021 bis 2027) übertragen.
Im Grenzmanagement und der Visapolitik hat die EU in der auslaufenden Förderperiode 2014 bis 2020 das Instrument für die Innere Sicherheit im Bereich Außengrenzen und Visa (ISF - Grenzen/Visa) und in der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 das Instrument für finanzielle Hilfe in der Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) eingerichtet. Für deren Umsetzung in Deutschland wurde das Bundespolizeipräsidium beauftragt.
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