Recht auf Information

Erscheinungsdatum 17.10.2022

Als Verletzte oder Verletzter einer Straftat erhalten Sie auf Antrag gemäß § 406d Strafprozessordnung Informationen darüber,

  • ob das Verfahren eingestellt wurde,
  • wann und wo die Verhandlung vor Gericht stattfindet,
  • wie das Gerichtsverfahren ausgegangen ist, zum Beispiel ob es eine Verurteilung oder einen Freispruch gab,
  • ob der oder dem Verurteilten Weisungen erteilt worden sind, beispielsweise ob untersagt wurde, zu Ihnen Kontakt aufzunehmen,
  • ob die oder der Beschuldigte oder Verurteilte sich einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch Flucht entzogen hat und welche Maßnahmen zu Ihrem Schutz deswegen getroffen werden.

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