Als Verletzte oder Verletzter einer Straftat erhalten Sie auf Antrag gemäß § 406d Strafprozessordnung Informationen darüber,
- ob das Verfahren eingestellt wurde,
- wann und wo die Verhandlung vor Gericht stattfindet,
- wie das Gerichtsverfahren ausgegangen ist, zum Beispiel ob es eine Verurteilung oder einen Freispruch gab,
- ob der oder dem Verurteilten Weisungen erteilt worden sind, beispielsweise ob untersagt wurde, zu Ihnen Kontakt aufzunehmen,
- ob die oder der Beschuldigte oder Verurteilte sich einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch Flucht entzogen hat und welche Maßnahmen zu Ihrem Schutz deswegen getroffen werden.