Kontrollfreie Ein- und Ausreise zwischen den Schengen-Staaten
Die einzelnen Staaten können bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit jedoch weiterhin für einen begrenzten Zeitraum Kontrollen durchführen.
Trotz des Schengen-Abkommens sind die Angehörigen der Schengen-Staaten weiterhin verpflichtet, einen gültigen Pass oder Passersatz mit sich zuführen, wenn sie in einen anderen Schengen-Staat ein- oder ausreisen wollen.
Deutsche Staatsangehörige zum Beispiel müssen ihre Ausweisdokumente bei sich führen, wenn sie aus Deutschland ausreisen oder nach Deutschland einreisen möchten.
Wer von einem Schengen-Staat einen Aufenthaltstitel erhalten hat (zum Beispiel ein Visum), darf innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in einem anderen Schengen-Staat bleiben (zum Beispiel im Bundesgebiet).