Hinweise zu Pyrotechnik
Pyrotechnik, zum Beispiel Feuerwerk und Leuchtfackeln, ist sehr gefährlich. Denn es besteht ein hohes Risiko, dass es zu Verletzungen kommt, wie etwa Gehörschäden, Knalltraumata oder Verbrennungen.
Der Einsatz von Pyrotechnik ist daher in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Bahnhöfen grundsätzlich verboten. Insbesondere in größeren Personengruppen darf Pyrotechnik grundsätzlich aufgrund der Verletzungsgefahr nicht verwendet werden.
Bereits das Mitführen von Pyrotechnik kann zu polizeilichen Maßnahmen gegen den Besitzer führen und ist deshalb zu unterlassen.
Falls Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Bahnhöfen Pyrotechnik verwenden oder mitführen, müssen Sie mit einer entsprechenden Anzeige der Bundespolizei und gegebenenfalls auch mit dem Verbot der Weiterfahrt rechnen. Sofern Sie Schäden verursachen, können zudem noch zivilrechtliche Forderungen auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld folgen.