Erhöhung auf SOLAS-Gefahrenstufe 3 für die Seegebiete Asowsches Meer, Straße von Kertsch und Schwarzes Meer

Mit Beginn der Kampfhandlungen in der Ukraine am 24. Februar 2022 ist eine Gefährung deutschflaggiger Schiffe im o.a. Seeraum nicht mehr auszuschließen. Für den o.a. Seeraum hat sich die Wahrscheinlichkeit sicherheitsrelevanter Ereignisse damit deutlich erhöht.

Modifizierung der festgelegten Gefahrenstufe

Vor diesem Hintergrund wird im Benehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr für deutschflaggige Schiffe für den Seeraum:

  • Asowsches Meer (inkl. der Hafenanlagen),
  • Straße von Kertsch,
  • Schwarzes Meer (Küstenmeer inkl. der Hafenanlagen der Ukraine sowie AWZ der Ukraine)

die SOLAS Gefahrenstufe 3 (drei)

festgelegt.

Die mit Schreiben vom 17. Februar 2022 getroffene Festlegung auf SOLAS Gefahrenstufe 2 (zwei) für das Schwarze Meer ausschließlich der AWZ, der Küstengewässer und der Hafenanlagen der Ukraine bleibt bestehen.

Hinweise und Verhaltensempfehlungen

Es wird empfohlen, in diesem Seegebiet geeignete Eigensicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die sich an den für die Gefahrenstufe 3 vorgesehenen Maßnahmen orientieren.

Zusätzlich wird den deutschen Reedereien dringend dazu geraten, dass deutschflaggige Schiffe das Asowsche Meer, die Straße von Kertsch sowie die Territorialgewässer, die Hafenanlagen sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Ukraine verlassen.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Az.: B2-52004/74#14 vom 24. Februar 2022

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