Ankündigung von Kontrollen

Wenn Sie von einem Schiff der Bundespolizei aus angesprochen werden, schalten Sie bitte UKW Kanal 16 als Anrufkanal und beachten Sie Schall- oder Flaggenzeichen.

Falls erforderlich werden Stoppzeichen wie folgt gegeben:

  • mittels Schallsignal der Buchstabe L (Lima) des Morsecodes "kurz-lang-kurz-kurz" oder
  • durch Zeigen der Flagge L (Lima) des Internationalen Signalbuches

Wir bitten Sie bei Kontrollen um Kooperation:

  • bitte befolgen Sie die Anweisungen der Polizeibeamtinnen und -beamten,
  • halten Sie bitte Fender bereit,
  • nehmen Sie, wenn es erforderlich ist, bitte die Leinen unseres Kontrollbootes an,
  • Schalten Sie bei Dunkelheit die Deckbeleuchtung ein.

Bitte vermeiden Sie, dass es durch Ihr Verhalten bei Kontrollen zu Fehlinterpretationen kommt.

  • halten Sie sich nicht in dunklen Bereichen auf; dies gilt auch für andere Crewmitglieder,
  • kein verdecktes Hantieren,
  • weisen Sie die Polizeibeamten auf mitgeführte Waffen hin (einschließlich Seenotsignalmittel) sowie auf mitgeführte gefährliche Gegenstände,
  • kündigen Sie eigenes Verhalten an, z. B. den Griff in eine Tasche, um Personalpapiere zu suchen,
  • informieren Sie die Polizeibeamten über beabsichtigte Kurs- und Fahrtänderungen.

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