Schleusungen verhindern – Menschenleben schützen
Im Schengen-Raum können die Grenzen grundsätzlich kontrollfrei überschritten werden. Gleichwohl müssen Reisende die für den Grenzübertritt erforderlichen Dokumente (Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Visum) mitführen.
Polizeiliche Kontrollen sind entlang der Grenze lagebedingt stets zulässig. Dabei werden immer wieder Reisende festgestellt, die mit Pkw, Taxi, Bus oder Lkw illegal nach Deutschland einreisen wollen.
Im Fokus der Strafverfolgung stehen dabei insbesondere Schleuser und deren Organisationen, die Geschleuste oft einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben aussetzen. Schleuser planen teils menschenunwürdige Transporte von Personen und Personengruppen, beispielsweise auf Ladeflächen von Lkw oder im Kofferraum von Pkw. Sie nutzen das Schicksal anderer skrupellos aus, um einen finanziellen oder materiellen Vorteil zu erlangen. Dabei geht es oft um beträchtliche Summen: Pro Schleusung werden regelmäßig hohe vierstellige Euro-Beträge gezahlt.
Sollten Sie als Kraftfahrer oder Disponent den Verdacht haben, dass eine unerlaubte Einreise oder Schleusung vorliegt, verständigen Sie bitte unverzüglich die Bundespolizei oder jede andere Polizeidienststelle.
Machen Sie sich nicht strafbar!
Neben Geld- und Freiheitsstrafen sind auch die vorübergehende oder endgültige Beschlagnahme des Fahrzeugs, der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Berufsverbot mögliche Konsequenzen des Einschleusens oder der Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
Helfen Sie mit, die teils lebensbedrohlichen Schleusungen zu unterbinden! Schützen Sie sich und andere, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen!
Im Güterverkehr
Zu schleusende Personen werden vor Fahrtantritt oder bei Fahrtunterbrechung in Lkw oder Transportern versteckt.
Für Geschleuste bestehen bei einem versteckten Transport erhebliche Gefahren. Wenn sich diese beispielsweise unter dem Auflieger eines Lkw aufhalten, können sie herunterfallen und überfahren werden. Im Auflieger und im Laderaum drohen Dehydrierung, Unterkühlung, Erfrierung oder Erstickung. Unfälle haben aufgrund der ungesicherten Mitfahrt regelmäßig schwerste Folgen.
Seien Sie stets wachsam! Die Erfahrung zeigt, dass Schleuser die Unaufmerksamkeit mancher Fahrer für ihre Zwecke ausnutzen. Oft werden Lkw, die grenzüberschreitend unterwegs sind, für den Transport der Menschen von den Schleusern zielgerichtet ausgesucht. Einzuschleusende Menschen werden meist heimlich auf den Lkw gebracht. Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug vor jeder Abfahrt auf „unerwünschte Mitfahrer“.
Durch aufmerksames Verhalten können Sie Menschenleben schützen!
Seminar zur grenzüberschreitenden Kriminalität im Transportgewerbe
Die Bundespolizei bietet Beratungen sowie Kurzseminare zur grenzüberschreitenden Kriminalität im Transportgewerbe an. In den Seminaren werden die wichtigsten polizei- und strafrechtlichen Bestimmungen vermittelt, die bei einem Grenzübertritt zu beachten sind. Zudem wird am Fahrzeug gezeigt, worauf zu achten ist, damit sich Menschen nicht unbemerkt Zugang zum Lkw oder Anhänger verschaffen.
Wenn Sie hieran interessiert sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Im Busverkehr
Beförderungsunternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, im Schengen-Binnenverkehr bei Grenzübertritten die erforderlichen Einreisedokumente zu kontrollieren. Dem stehen Regelungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) Ihres Unternehmens nicht entgegen.
Die Bundespolizei empfiehlt, in den ABB auf die Mitführungspflicht der erforderlichen Reisedokumente hinzuweisen.
Seminar zur grenzüberschreitenden Kriminalität für Beförderungsunternehmen
Die Bundespolizei bietet Beratungen und Schulungen zu folgenden Themen an:
Einreisebestimmungen nach Deutschland oder in das Schengen-Gebiet, Urkundenfälschungen sowie zur missbräuchlichen Nutzung von Ausweisdokumenten.
Wenn Sie hieran interessiert sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Im Taxiverkehr
Seien Sie sensibel bei Fahraufträgen im grenznahen Raum, insbesondere dann, wenn Fahrgäste nicht witterungsbedingt gekleidet sind, sich nicht verständigen können oder verunsichert wirken. Hinterfragen Sie außergewöhnliche Fahraufträge. Es könnte sein, dass die Fahrt einer Schleusung von Personen dienen soll.
Carsharing- und Mietwagenfirmen
Seien Sie besonders aufmerksam, wenn die Mitfahrt durch eine andere Person erfolgt als durch diejenige, die sie bestellt hat.
Ladeflächen von Transportern sind nach Schleusungen regelmäßig stark verschmutzt oder beschädigt. Ungewöhnlich viele Fuß- und Handabdrücke im Laderaum oder Gerüche von Exkrementen, Schweiß und Zigaretten, aber auch herausgelöste Gummidichtungen (um nicht zu ersticken) können Hinweise auf Schleusungsfahrten sein.
Falls bei der Bestellung, der Ausgabe oder der Rückübernahme des Fahrzeugs der Verdacht besteht, dass damit eine Schleusung geplant oder durchgeführt worden ist, informieren Sie die Polizei. Nehmen Sie am Fahrzeug keine Veränderungen vor!