Kontrollen im Grenzraum
Die Bundespolizei kann bis zu 30 Kilometer nach der Grenze noch Kontrollen im Bundesgebiet durchführen. Bei einer bundespolizeilichen Kontrolle kann beispielsweise verlangt werden, dass Personen sich ausweisen.
Insbesondere sind die jeweiligen Personen verpflichtet, auf Verlangen der Bundespolizei alle Dokumente vorzulegen, die sie zum Zeitpunkt der Kontrolle mit sich führen müssen, wie zum Beispiel Führerschein, Personalausweis oder Frachtpapiere.
Während der Kontrolle ist es möglich, dass ein Polizeibeamter eines Nachbarstaates (in Uniform) anwesend ist, um die Bundespolizeibeamten auf ihre Anweisung bei der Kontrolle zu unterstützen.