Sicherheit an Bord
Die Bundespolizei kann eingesetzt werden, um die Sicherheit oder Ordnung an Bord aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Bundespolizei setzt hierfür so genannte Flugsicherheitsbegleiter ein.
Unabhängig hiervon bleibt der verantwortliche Luftfahrzeugführer während des Flugs dafür zuständig, die Sicherheit oder Ordnung an Bord aufrecht zu erhalten.
Maßnahmen der Bundespolizei müssen stets im Einklang mit den Anforderungen an die Sicherheit des Luftfahrzeugs und der Passagiere stehen und sind daher grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Luftfahrzeugführer zu treffen.