Ihre Rechte am Flughafen
Die Kontrollen sind Voraussetzung, um den Sicherheitsbereich an einem Flughafen zu betreten; sie sind immer freiwillig. Kann eine Kontrolle jedoch nicht erfolgen oder nicht zu Ende gebracht werden, darf der Fluggast den Sicherheitsbereich nicht betreten.
Das Kontrollpersonal kann in diesem Fall den Fluggast aus der Kontrollstelle in den öffentlichen Bereich verweisen.
Wenn bei Ihnen verbotene Gegenstände festgestellt worden sind, gilt Folgendes:
Sie können die Gegenstände
- außerhalb der Kontrollstelle an Ihnen bekannte andere Personen übergeben
- an geeigneter Stelle deponieren (zum Beispiel in Ihrem Auto oder in der Gepäckaufbewahrung)
- bei der Fluggesellschaft als Gepäck einchecken, soweit zulässig (Regelungen für verbotene Gegenstände und Gefahrgutregelungen der Fluggesellschaft sind zu beachten). Dies ist in der Regel gebührenpflichtig.
- Sie können auch Ihr Eigentum an dem Gegenstand aufgeben und entsorgen. Das Kontrollpersonal ist nicht berechtigt, Gegenstände anzunehmen oder für Sie zu entsorgen.
- Wenn Sie keine dieser Möglichkeiten in Anspruch nehmen, dürfen Sie den Sicherheitsbereich nicht betreten und werden von der Kontrollstelle verwiesen.