Reisen mit Kindern
Die Luftsicherheitskontrollen sind auch für Kinder vorgeschrieben. Das Kontrollpersonal ist im Umgang mit Familien und Kindern geschult und hat die Möglichkeit, die Kontrolle anzupassen, falls eine Kontrolle mit den vorhandenen Geräten einmal nicht möglich oder sinnvoll ist.
So kann das Kontrollpersonal zulassen, dass Kleinkinder auf dem Arm der Eltern durch das Tor getragen werden; eventuell müssen dann beide von der Kontrollkraft abgetastet werden. Alternativ kann mit dem Kontrollpersonal abgestimmt werden, das Kind zuerst durch das Tor laufen zu lassen, oder ein Elternteil geht voran und das Kind läuft ihm nach.
Kinder und Personen mit weniger als 100 cm Körpergröße können aktuell nicht mit einem Sicherheitsscanner kontrolliert werden.
Bei der Gepäckkontrolle müssen auch mitgebrachte Spielzeuge überprüft werden. Die Kontrolle von Kuscheltieren und Puppen können Sie als Eltern unterstützen, indem Sie Ihrem Kind zum Beispiel mitteilen, dass geprüft werden muss, ob das Kuscheltier für den Flug gesund genug ist.
Auch Kinder- und Sportwagen werden kontrolliert. Teilweise sind in den Kontrollstellen größere Röntgengeräte vorhanden, mit denen auch zusammengefaltete Kinderwagen kontrolliert werden können. Ist dies nicht möglich, wird das Kontrollpersonal andere Kontrollmethoden nutzen.